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Verfasst am: 27.08.06, 12:08 Titel: Vers. sind die Reparaturkosten bei Hausratschaden zu hoch
Bei zwei Einbruchsversuchen im Abstand weniger Tage wurden zwei Fenster am Blend- und Flügelrahmen erheblich beschädigt, d.h. es liegen zwei Hausratschäden vor. Es handelt sich um hochwertige, farbig lackierte Holzfenster, ca. 5 Jahre alt. Der Tischlerbetrieb, der damals die Fenster eingebaut hat, hat Angebote für die Reparaturen gemacht. Nach einer kurzen Besichtigung sagte ein Schadensregulierer der Hausratversicherung, daß ihm die Angebote zu hoch seien. Er will daher Gegenangebote erstellen lassen. Dann sollen nur diese, wahrscheinlich niedrigeren, Kosten erstattet werden. Der Schadensregulierer hat alternativ zwei Firmen benannt. Dabei handelt es sich um Sanierungsfirmen für Brand- und Wasserschäden mit denen die Versicherung anscheinend ständig zusammenarbeitet. Die Firmen sind nach Recherchen nicht Mitglied der Tischlerinnung, d.h. es handelt sich offensichtlich nicht um Fachbetriebe.
Die Reparatur soll daher auf jeden Fall von dem "eigenen" Tischler ausgeführt werden, da dort erstens die Qualität auf jeden Fall stimmt und er zweitens die originale Farbe zur Verfügung hat (die Fenster grenzen unmittelbar an unbeschädigte Fenster, so daß eine Farbabweichung sofort auffallen würde).
Muß man also das Vorgehen der Versicherung akzeptieren, d.h. ein Gegenangebot von einer x-beliebigen "Billigfirma" als Grundlage für die Abrechnung hinnehmen und Deltakosten bei Ausführung durch den "eigenen" Tischler ggf. selber tragen? Man könnte den Besuch der "fremden" Firmenvertreter ja sicherlich ablehnen. Was kann die Versicherung dann unternehmen?
Das eine Firma nicht Innungsmitglied ist bedeutet ja noch nicht, dass sie keine qualifizierten Mitarbeiter hat.
Diese "Sanierer" machen jedoch i.d.R. nichts anderes als tagein und tagaus Schäden im Auftrag des Versicherers zu beheben. Sie sollten davon ausgehen können, dass die Arbeit qualitativ o.k. ist, sonst wären die Firmen nicht am Markt bzw. würden vom Versicherer nicht eingeschaltet.
Und aufgrund des hohen Auftragsvolumens erzielt der Versicherer mit diesen Firmen auch günstigere Preise als "Ottonormalverbraucher".
Den Besuch müssen Sie schon akzeptieren. In den AVB heißt es sinngemäß, dass Sie eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren haben. Und ein Termin mit einem Handwerker ist sicher zumutbar.
Warten Sie doch einfach erst einmal das Regulierungsangebot des Versicherers ab. _________________ MfG,
Duisburger
oder andersrum gefragt:
muß die versicherung einen x-beliebigen kostenvoranschlag eines tischlers akzeptieren, der einen vermeintlich überteuerten kostenvoranschlag erstellt? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Ich finde diese beiden Antworten wenig hilfreich, da an der Kernfrage vorbeigehend.
Diese lautet doch:
Kann die Hausratversicherung zur Feststellung der Schadenssumme das billigste Angebot eines von Ihr benannten Unternehmens heranziehen ohne andere Aspekte, wie z.B. die Qualität der ausgeführten Arbeit, zu berücksichtigen? In diesem Fall würde der Tischler die Arbeiten z.B. in der Werkstatt auf stationären Maschinen ausführen, während der von der Versicherung benannte Betrieb vor Ort mit handgeführten Maschinen arbeiten will, die naturgemäß deutlich unpräziser sind....
Im Falle von Kfz-Haftpflichtschäden versuchen die Versicherungen ja auch immer wieder die Reparaturen möglichst in ihren günstigen Partnerwerkstätten ausführen zu lassen. Bei Kfz-Haftplichtschäden kann man aber meines Wissens selbst die Werkstatt auswählen und die Reparatur auch bei den i.d.R. teureren Werkstätten des Fahrzeugherstellers ausführen lassen.
Ich finde diese beiden Antworten wenig hilfreich, da an der Kernfrage vorbeigehend.
Diese lautet doch:
Kann die Hausratversicherung zur Feststellung der Schadenssumme das billigste Angebot eines von Ihr benannten Unternehmens heranziehen ohne andere Aspekte, wie z.B. die Qualität der ausgeführten Arbeit, zu berücksichtigen? In diesem Fall würde der Tischler die Arbeiten z.B. in der Werkstatt auf stationären Maschinen ausführen, während der von der Versicherung benannte Betrieb vor Ort mit handgeführten Maschinen arbeiten will, die naturgemäß deutlich unpräziser sind....
Im Falle von Kfz-Haftpflichtschäden versuchen die Versicherungen ja auch immer wieder die Reparaturen möglichst in ihren günstigen Partnerwerkstätten ausführen zu lassen. Bei Kfz-Haftplichtschäden kann man aber meines Wissens selbst die Werkstatt auswählen und die Reparatur auch bei den i.d.R. teureren Werkstätten des Fahrzeugherstellers ausführen lassen.
woher kennen sie die reparaturmethoden des vom versicherer beauftragten betriebes bzw. warum sollen alternative reparaturmethoden -abseits der vom tischler angewandten methoden- weniger erfolgreich sein?
ich setze z.b. bei den beschriebenen beschädigungen einen (nicht-innungs) fachbetrieb ein, der tatsächlich nichts anderes macht, als kerben und dellen aus kunststoff, holz und alu "auszubügeln". habe in über 10 jahren zusammenarbeit mit diesem betrieb keine 10 reklamationen. und wenn ich einmal die reaktionen meiner kollegen "aus dem bauch heraus" heranziehe haben wir eine berechtigte reklamationsquote unter 1%.
NRW hat folgendes geschrieben::
Bei zwei Einbruchsversuchen im Abstand weniger Tage wurden zwei Fenster am Blend- und Flügelrahmen erheblich beschädigt...
NRW hat folgendes geschrieben::
... In diesem Fall würde der Tischler die Arbeiten z.B. in der Werkstatt auf stationären Maschinen ausführen, während der von der Versicherung benannte Betrieb vor Ort mit handgeführten Maschinen arbeiten will, die naturgemäß deutlich unpräziser sind....
zumal mich einmal interessieren würde wie ihr tischler die schäden am blendrahmen auf stationären anlagen beheben würde _________________ MfG,
Duisburger
Vielleicht findet sich ja doch mal jemand, der auf meine eigentliche Frage antwortet?
ich bin mir sicher das wir hier auf www.recht.de sind.
und ich beschreibe doch nichts ungewöhnliches - sondern frage nur nach wo ihr problem liegt und zeige alternative erfahrungen auf.
welche ihrer fragen wurde den nicht beantwortet? _________________ MfG,
Duisburger
Mein erstes Problem ist, daß es sich bei den Beschädigungen nicht um Dellen handelt, sondern um Schäden, die ein großflächiges abfräsen des Flügelrahmens und auch des Blendrahmens erforderlich machen. Das der Blendrahmen logischerweise nicht in der Werkstatt bearbeitet werden kann, macht die Sache ja nicht besser. Nur wo das geht sollte dies auch gemacht werden. Und zwar fachgerecht.
Das nächste Problem ist die Sonderfarbe der Fenster, die damals einen erheblichen Aufpreis gekostet hat und die man nicht an jeder Ecke kaufen kann. Die Problematik hatte ich bereits erwähnt.
Und schließlich weiß ich, daß ich bei einem Tischlermeisterbetrieb, der Mitglied der Innung ist, vernünftige Arbeit nach den geltenden Regeln der Technik bekomme, wogegen ich bei dem von der Versicherung benannten Betrieb wohl davon ausgehen kann, daß die Minimierung der Reparaturkosten die oberste Priorität genießt.
Aber das alles hat wieder nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun....
Vielleicht ist der Tischler, der damals die Fenster gebaut/eingebaut hat, auch einfach zu teuer? So etwas soll es geben...
Der Versicherte ist zur Schadenminderung verpflichtet.
Wenn er mit der Regulierung nicht einverstanden ist, kann er ein Gutachter-Verfahren verlangen. Dazu sollte er sich aber mit seiner Versicherung absprechen, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Er sollte auch die Bedingungen lesen, auf denen sein Vertrag basiert.
Alle Handwerksbetriebe sind Mitglieder einer Handwerkskammer, die über Schlichtungsstellen verfügen.
Die hier anklingende Skepsis kann ich eher nicht nachvollziehen, man kann sich in Krümelchen (Sonderfarbe der Fenster) verzetteln, denn auch bei einem Auto ist erkennbar, wenn ein Kotflügel neu lackiert wurde. Das wird man ebenso bei einem Fenster erkennen können, wenn die (unbeschädigten) Nachbarfenster jahrelang Wind und Wetter ausgesetzt waren.
Auch bitte ich, zu berücksichtigen, daß in diesem Forum kostenloser Rat gegeben wird. Penetrante Nachfrage wirkt, verbunden mit Kritik, ein wenig unangebracht.
...wogegen ich bei dem von der Versicherung benannten Betrieb wohl davon ausgehen kann, daß die Minimierung der Reparaturkosten die oberste Priorität genießt.
....
sorry, aber bei einer solchen grundeinstellung frage ich mich warum überhaupt eine versicherung abgeschlossen wurde und kein sparvertrag ? _________________ MfG,
Duisburger
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