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Folgender Sachverhalt:
A läßt sich von B und C verheiratet eine Briefgrundschuld zur Sicherung eines Vorausdarlehn geben. B und C lassen sich scheiden, C behält das Haus. C gehört nicht zur Verwandschaft von A oder B.
A muß infolge von Arbeitslosigkeit Privat Insolvenz anmelden.
Wie sieht es nun bei der Briefgrundschuld mit dem Betrag X aus?
wenn der Schuldner (wahrscheinlich B und C) nicht zahlt, kann A die Grundschuld verwerten. Dafür ist sie da. Und daran ändert weder die Scheidung noch die Insolvenz etwas.
Wenn A nicht bezahlt wird die Bank, B oder C auffordern zu zahlen. Kommen auch diese nicht der Aufforderung nach, kommt das Haus unter den Hammer. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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