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Apollo13
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 06:29    Titel: Vermögensverwaltung Antworten mit Zitat

Wir sind 3 Geschwister, meine Mutter ist verstorben, mein Vater wegen Demenz im Pflegeheim. Für den Vater habe ich zusammen mit meinem Bruder eine gesetzliche Betreuung übertragen erhalten, jeder alleinberechtigt.
Nun hat sich mein Bruder für seinen Umzug aus dem Vermögen des Vaters (Bankkonto) einige tausend Euro überwiesen, mit dem Hinweis, dass Vater ihm das auch gegeben hätte. Der Gerechtigkeit halber, habe ich nun den gleichen Betrag an mich und meine Schwester überwiesen. Darüber regt sich der Bruder nun auf und meint, wir müßten dem Vormundschaftsgericht darüber Rechenschaft ablegen, weil ich und meine Schwester keine "Gründe" für das Abheben des Geldes hätten. Es kann doch aber nicht sein, dass sich ein Geschwisterteil einfach bedient und die anderen leer ausgehen. Muss man diese Ausgaben eigentlich dem Gericht melden? Hat da jemand Erfahrung, ob das Gericht da kleinlich oder großzügig ist? Die Pension unseren Vaters reicht für die Heimkosten locker aus, sodaß das Vermögen auf den Konten eigentlich von ihm nicht mehr benötigt werden. Außerdem ist noch ein Haus vorhanden.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie in unseren Foren keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung oder Hilfeleistung in Steuersachen. Beides ist verboten. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.

Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, klicken Sie bitte hier und lesen bitte den gesamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen.

Der Fall zeigt aber wieder einmal,

a) dass die Bestellung mehrerer Betreuer wenig sinnvoll ist, so dass die meisten Amtsgerichte hiervon zu Recht absehen,

b) dass immer häufiger eine erschreckende "Selbstbedienungsmentalität" - wie hier bei den sauberen drei Geschwistern - vorherrscht. Die Betreuung wird nicht als Hilfe zum Wohle des Betroffenen, sondern als "Erbschaft zu Lebzeiten" angesehen. An sich zum Kotzen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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heinz balzer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass wohl eine gerichtliche Betreuung eingerichtet ist. Im Rahmen einer solchen gesetzliche Betreuung ist dem Gericht die Vermögenssituation des Betreuten mitzuteilen wie auch Rechnung zu legen über Verfügungen für den Betreuten. Innerfamliäre Schenkungen sind erlaubt, sofern sozial üblich. Beschenkt sich der Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten selbst, handelt es sich um ein zunächst unerlaubtes In-Sich-Geschäft. Eine solche Interessenkollision wird das Gericht auf jeden Fall prüfen und gebenenfalls einen Berufsbetreuer oder Verfahrenspfleger benennen.

Heinz
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