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Verfasst am: 30.08.06, 13:14 Titel: Zweite Ausfertigung vollstreckbarer Urkunde
Hallo Mitglieder,
ich hoffe meine Frage passt zu diesem Unterforum.
Dem Gläubiger M. ist die erste Ausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde abhanden gekommen. Er beantragt eine zweite vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Welche Einwände könnte der Schuldner gegenüber dem Amtsgericht vorbringen oder ist sogar ein einfacher Widerspruch von Wirkung?
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