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(Wortsperre: Firmenname) - neue agbs

 
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 20:23    Titel: (Wortsperre: Firmenname) - neue agbs Antworten mit Zitat

hi,

die (Wortsperre: Firmenname) hat ihre agb soweit verändert, dass nun kontoauszüge die per post verschickt werden kostenpflichtig sind. früher war das nich so.

kann ich da wirksam wiedersprechen?

vg
toolan
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

klar. Innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der neuen AGB. Folge ist, dass die Bank dann den Kontovertrag kündigt.

Zur allgemeinen Stressvermeidung besser zu einer Bank mit besseren Konditionen wechseln.
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

klar. Innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der neuen AGB. Folge ist, dass die Bank dann den Kontovertrag kündigt.

Zur allgemeinen Stressvermeidung besser zu einer Bank mit besseren Konditionen wechseln.


kann die den einfach so kündigen? ist die [Wortsperre: Firmenname]
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

Kann die.

Mano
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

woran liegt das? is ja sehr einseitig dass die bank bestehende verträge einfach so verändern darf
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

toolan hat folgendes geschrieben::
woran liegt das? is ja sehr einseitig dass die bank bestehende verträge einfach so verändern darf


Das ist gar nicht einseitig. Auch du kannst kündigen.
_________________
mfg


Günni
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn du die AGB's nicht anerkennst fehlt die rechtliche Basis, auf der die Bank mit dir Geschäfte abwickelt.

Aber steht der kostenpflichtige Versand der Kontoauszüge wirklich in den ABG's? *zweifel*

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

derblacky hat folgendes geschrieben::
Aber steht der kostenpflichtige Versand der Kontoauszüge wirklich in den ABG's? *zweifel*


Ich zweifele mit. Ich würde erwarten, dass in den AGB ein Verweis auf das Preisverzeichnis steht. Änderungen im Preisverzeichnis sind dann einseitig durch die Bank möglich, ohne dass der Kunde wie bei einer AGB-Änderung widersprechen kann.
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

aber hat der kunde denn nicht zumindest recht auf GLEICHbleibende konditionen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

toolan hat folgendes geschrieben::
aber hat der kunde denn nicht zumindest recht auf GLEICHbleibende konditionen?

Hä? In diesem Fall könnte ja kein Anbieter von irgendwas jemals seine Preise ändern!
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