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Verfasst am: 25.09.06, 08:57 Titel: Handyvertrag mit Studentenoption
Hallo Zusammen.
Ich wollte mir mal einen Rat suchen.
Erstmal zu mir. Ich bin 33 Jahre alt und mache zur Zeit ein Abendstudium in BWL. Jetzt wollte ich mir im bei einem Internethändler ein neues Handy mit einem Vertrag mit Studentenoption bestellen. Soweit so gut.
Ich bestellte ein Sony Ericsson K610 mit einem (Wortsperre: Firma) Kombipaket 50 Weekend mit Studentenoption. Ich bekam im Anschluss den Vetrag als PDF zugeschickt, welchen ich komplett ausfüllte, inkl der Studentenoption und schickte alles mit Studentenbescheinigung weg. Ein paar Tag bekam ich das ganze Paket.
Jedoch nach einer kurzen Zeit stellte ich fest, das keine Studentenoption aktiv war und ich nun statt 12,50 Euro nun 25 Euro bezahlen muss.
Etwas verärgert rief ich bei der Firma an und erzählte alles. Die teilten mir nur mit, das ich über 30 bin und keine Studentenoption nehmen kann.
Ich schaute mir die Bestellseiten nochmals an und mir fiel auf, das weder eine Fußnote,oder eine Info es gab, welches mich auf die Sache mit dem Alter hinwies.
Ich rief mehrmals bei der Firma an, aber die teilten mir mit, das beim aktivieren ein Fehler unterlaufen ist und das sie sich um eine Lösung kümmern wollte.
Ich druckte nochmals alle Bestellseiten aus, damit ich zeigen konnte, das keine Fussnote dort war. Komischerweise war ein paar Tage später, der Hinweis auf der Homepage zu finden.
Naja, ich hörte nichts mehr von der Firma. Habe jetzt meine Anwalt eingeschaltet. Das erste Antwortfax wies auf die jetzt existierenden Fußnoten (welches es damals nicht gab). Das zweite Antwortfax, verwies auf eine Link im Bestellinformation, wo meines wissen, diese Fußnote auch nicht drin war. Leider habe ich aber letztes Formular nicht ausgedruckt.
Für mich sind aber ein paar Fragen offen:
- Darf ein Handyvertrag von einerm Händler ohne Rückfrage aktiviert werden, wenn gewissen Sachen, wie die Studentenoption nicht möglich sind?
- Wenn jetzt ein Händler seiner Homepage nach der Bestellung so korrigiert, muss ich dann beweisen, dass vorher alles anders war?
- Wie sichtbar müssen solche Fußnoten für Kunden sichbar sein? Kann er sich auf Links und Verweise beziehen.
Ich habe irgendwie das Gefühl das der Händler versucht, alles so zu drehen, das ihm keine Schuld betrifft. Leider habe ich nur die 15 Seiten bis zu Bestellung ausgedruckt und langsam komme ich in Beweisnot.
Vielleicht hat jemand eine Rat oder ein paar Infos.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.09.06, 15:40 Titel:
Konkrete Rechtsberatung ist hier im Forum verboten (hier lesen!) - aber ich verstehe sowieso nicht, warum Sie nicht Ihren Anwalt fragen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 25.09.06, 15:47 Titel: Re: Handyvertrag mit Studentenoption
jhilgers hat folgendes geschrieben::
Habe jetzt meine Anwalt eingeschaltet.
Was sagt der denn so dazu?
Meine Meinung:
Ohne zwei übereinstimmende Willenserklärungen ist kein Vertrag zustande gekommen. Es ist allerdings alles eine Frage der Beweisbarkeit. Was steht in dem ausgedruckten und unterschriebenen Vertrag genau dazu drin? Gibt es für die anderen Details auf den Webseiten Beweise? (Ausdrucke, Screenshots, Zeugen)
danke für die Antworten. Ich habe das Gefühl, das mein Anwalt selber nicht genau bescheid weiss.
Das Problem ist, das ich nicht jede Verlinkung ausgedruckt habe. Fakt ist aber, das die Firma, die Fußnoten nachdem ich mich beschwert habe, eingefügt hat. Das kann man auch auf den ausgedruckten Bestellseiten sehen.
Auf dem gedruckten Vertrag steht nichts von der Altersbeschreibung.
Prinzipiell wollte ich mich aber nur generell mich erkundigen
Wenn ich einen Vetrag von einem Netzprovider y bei einem Händler x ausfülle, dieser aber den Vertrag nicht genau mit den bestellten Optionen aktiviert, ist der Vertrag dann gültig?
Darf ein Händler ohne Rückfrage beim Kunden den Vertrag so abändern, dass der Vertrag beim Provider y aktiviert wird.
Oder spielt es da eine Rolle, wie gut der Händler x den Kunden über die Vertragsbedingungen informiert hat und der Händler läßt fehlerhafte Optionen bei der Aktivierung weg?
Wenn ich einen Vetrag von einem Netzprovider y bei einem Händler x ausfülle,
Gemeint ist wohl: Wenn mit dem Händler x ein Vertrag geschlossen wird, der zum Inhalt hat, daß Händler x einen Mobilfunkvertrag zwischen Kunde und y vermitteln wird bzw. einen Antrag auf Abschluß eines Mobilfunkvertrags an y weiterleiten wird ...
Zitat:
dieser aber den Vertrag nicht genau mit den bestellten Optionen aktiviert, ist der Vertrag dann gültig?
Ob der Mobilfunkbetreiber y einen Vertragsschluß zwischen sich und dem Kunden bewirken kann, hängt davon ab, ob dem Mobilfunkbetreiber y eine dem Kunden zurechenbare Antragserklärung zugegangen ist.
Bei welchen ihm über Dritte zugehenden Antragserklärungen von Kunden der Mobilfunkbetreiber y darauf vertrauen darf, daß sie von den betreffenden Kunden auch genauso gewollt sind, wie es aus den vom Dritten übermittelten Äußerungen hervorzugehen scheint, hängt wohl entscheidend von der Stellung des Dritten ab.
Wenn der dem Mobilfunkbetreiber y "näher" steht, dann nein.
Zitat:
Darf ein Händler ohne Rückfrage beim Kunden den Vertrag so abändern, dass der Vertrag beim Provider y aktiviert wird.
Der Provider kann jedenfalls keine Vertragsbindung des Kunden an Vertragsbestimmungen bewirken, die nicht Bestandteil eines vom Kunden dem Provider verbindlich gemachten Antrags gewesen waren.
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