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Verfasst am: 01.09.06, 14:18 Titel: Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch FA
Hallo,
es besteht eine Selbständigkeit und die Steuererklärung für das Jahr 2004 wurde nicht abgegeben, so dass im Juli ein Schreiben vom FA kam und geschätzt wurde.
Da die Schätzung höher war, als tatsächlich zu zahlen wäre (lt. Steuererklärung), wurde fristgerecht am 27.07. Widerspruch eingelegt und sofort (am 06.08. per ELSTER-Formular und am 07.08. in Papierform) die Steuererklärung (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer) eingereicht.
Am 15.08. kam vom FA eine Mahnung über die Umsatzsteuer, es wurde am 16.08. sofort Widerspruch dagegen eingelegt. Heute kam vom FA die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für die Umsatzsteuer.
Nun, eine Kontopfändung ist ja nun so gar keine nette Sache mehr (und auch der hohe Betrag lt. Schätzung), ist es möglich, diese zu vermeiden?
Grüsse und danke im voraus
Karisik
Zuletzt bearbeitet von karisik am 01.09.06, 14:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 01.09.06, 14:28 Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch FA
karisik hat folgendes geschrieben::
Nun, eine Kontopfändung ist ja nun so gar keine nette Sache mehr (und auch der hohe Betrag lt. Schätzung), ist es möglich, diese zu vermeiden?
Die Kontopfändung ließe sich zum Beispiel vermeiden, indme man erstmal den Beitrag aus der Schätzung zahlt und dann, wenn die Einkommenssteuererklärung etc. vom Finanzamt bearbeitet ist und sich tatsächlich rausstellt, dass die Steuern gering sind, sich diese erstatten lassen. Sprich, man zahlt jetzt erstmal unter Vorbehalt.
Bevor das Finanzamt schätzt, müssen soweit ich weiß, auch mehrere Mahnungen bzgl. der Einkommenssteuererklärung gekommen sein, so dass man es nicht einfach nur vergessen kann, diese abzugeben.
Verfasst am: 01.09.06, 14:34 Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch FA
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
karisik hat folgendes geschrieben::
Nun, eine Kontopfändung ist ja nun so gar keine nette Sache mehr (und auch der hohe Betrag lt. Schätzung), ist es möglich, diese zu vermeiden?
Die Kontopfändung ließe sich zum Beispiel vermeiden, indme man erstmal den Beitrag aus der Schätzung zahlt und dann, wenn die Einkommenssteuererklärung etc. vom Finanzamt bearbeitet ist und sich tatsächlich rausstellt, dass die Steuern gering sind, sich diese erstatten lassen. Sprich, man zahlt jetzt erstmal unter Vorbehalt.
Oder man beantragt die Aussetzung der Vollziehung in Höhe des Betrages um den die Steuerschuld höher ist als sie lt. der im Einspruchsverfahren eingereichten Steuererklärung liegt und zahlt nur die Differenz.
Mal anrufen, auch dort arbeiten Menschen mit denen man reden kann.
Notfalls ne Ratenzahlung anbieten
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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