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Jemand hat Anfang des Jahres ein Gewerbe beim Gewerbeamt der grossen deutschen Stadt im Norden angemeldet und bekommt seitdem Werbung von Rentenversicherern und Bueroausstattern usw. an seine Gewerbeadresse (die mit der Wohnsitzadresse uebereinstimmt) gesandt. Dieser Jemand empfindet diesen Sachverhalt als aeusserst stoerend und hat einige Fragen dazu.
Zum einen, ob eine Gewerbeanmeldung oeffentlich ist oder in einschlaegigen Zeitschriften veroeffentlicht wird ? Dazu ein Anschluss: Wenn ja, ist es rechtens, dass Firmen diese Adresse in ihren Werbungspool (so nenne ich es jetzt mal) aufnehmen ?
Ein zweiter Anschluss: Wenn nein, dann versteht Jemand den Sachverhalt derart, dass eine oeffentliche Stelle seine Adresse an einen Adressenhaendler verkauft hat. Auf diese Idee kommt er, weil er nach eigener Auskunft bei jeder Firma, von der er Werbung bekam, angerufen hat und eine ihm sagte, sie habe seine Adresse von einem Adressenhaendler.
Falls der Fall dem zweiten geschilderten Sachverhalt entspricht moechte Jemand "notfalls bis vors Verfassungsrecht ziehen" bzw. in irgendeiner (welcher?) Form gesetzlich gegen Gewerbeamt, Adressenhaendler u./o. die werbenden Firmen vorgehen.
Ich wuerde mich sehr freuen, wenn Sie mir ihre Gedanken/Kenntnisse/Erfahrungen zu diesem Thema mitteilen oder Fragen stellen, um den Sachverhalt weiter zu klaeren.
Gruss, Thiemo Haeder
PS: Habe das Forum nach "Gewerbe" und "Werbung" erfolglos durchsucht.
Zum einen, ob eine Gewerbeanmeldung oeffentlich ist oder in einschlaegigen Zeitschriften veroeffentlicht wird ?
Die Handhabung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es gibt Veröffentlichungen in Zeitschriften (IHK), es gibt aber auch die Möglichkeit, die Adressen der Gewerbeneuanmeldungen zu kaufen.
Ganz allgemein wird dabei unterstellt, dass die Adresse eines Gewerbetreibenden nicht schutzwürdig ist. Wer ein Gewerbe betreibt, tritt damit in die Öffentlichkeit, um seine Waren und Dienstleistungen anzupreisen. Ohnehin unterliegt die Zusendung von Werbebriefen keinen Beschränkungen.
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