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Bescheid vom Versorgungsamt wer kann mir einen Rat geben ???

 
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pontifex1979
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 18:15    Titel: Bescheid vom Versorgungsamt wer kann mir einen Rat geben ??? Antworten mit Zitat

hallo,
ich bin 27 Jahre alt und war auf grund meiner erkrankungen für sechs wochen in medizinischer rehabilitation.
während meines aufenthaltes in der klinik hat mein arzt mich darauf aufmerksam gemacht das ich doch eine schwerbehinderung beim versorgungsamt stellen sollte da meine krankheitsbilder so eindeutig meinen alltag beeinträchtigen das er und seine kollegen im konsil fest davon ausgehen das ich mindestens 70 % erhalten müsse und darüber hinaus die merkmale G und B. darauf hin habe ich mit hilfe des sozialen dienstes in der reha den antrag gestellt.
heute kam der beschei man hat mir 40 % zugestanden und mich darauf aufmerksam gemacht das ich diese beim finanzamt gelten machen könnte. es wurde nur auf grund des abschlußbericht der klinik entschieden weder mein haus arzt noch mein kardiologe wurden vom versorgungsamt angeschrieben. was kann ich nur machen? lohnt es sich wiederspruch einzu legen und wie begründe ich diesen. kann mir jemand einen rat geben wie ich am besten vorgehe????
ich bin nicht mehr in der lage 2 km innerhalb von 30 minuten zu gehen.
ich bin teilweiseerwerbsgemindert kann das haus leider z.zt nicht mehr alleine verlassen.
und bin seit knapp 2 Jahren krangeschrieben.

ich weiß echt im moment nicht weiter!

vielen dank im vorraus
marcel


Marcel
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gode1001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in jeden Fall Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das die bestehden Erkrankungen nicht ensprechende berücksichtigt wurden.

I.d.R. wird dann eine med. Untersuchung durch das Amt veranlaßt.
"Aus lanjähriger Erfahrung" würde ich sagen daß der Grad der Behinderung dann um min. 10% angehoben wird.

Ebenfalls hat die" lanjähriger Erfahrung" gezeigt dass dieser neue GdB häufig immer noch zu niedrig angesetzt ist.

Sie haben dann die möglichkeit Klage beimn dem zuständigen Sozialgericht zu erheben. Dies ist für Sie erst mal mit keinen Kosten verbunden und Sie müssen sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten lassen.

Allerdings müssen Sie schon 2-3 jahre warten bis Ihr Fall zur Verhandlung kommt. Aber mir ist als betr. Schwerbehindertenverteter kein Fall bekannt wo der Kläger das gerichtliche Verfahren verloren hätte und es nicht zu einer Anhebeung des GdB gekommen wäre (dies bezieht sich aber nur auf den Bereich des bei uns zuständigen Versorgungsamtes)

MFG

DG
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gode1001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Als schnellere Alternative zur Klage:

Widerspruchsverfahren abwarten und falls GdB immer noch zu niedrig angesetzt wurde eine Petition an den Petionsausschuss der jeweiligen Landesregierung!
( von einer Petion auf Bundesebene würde ich abraten). Wir hatten hier schon den Fall dass alleine durch die Anforderung der Schwerbehindertenakte vom Pet. Ausschuss sich auf "wundersame Weise" der GbB um 30 % über Nacht erhöht hatte!

MFG

DG
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only-one-question
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

zunächst hallo,

der Hinweis von gode 1001 auf die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen bzw. Klage vor dem zuständigen SG zu erheben ist prinzipiell richtig. Allerdings ist der WS eingehend (!) zu begründen (vorhandene Atteste, Befunde, Entlassungsberichte usw. sind dem WS beizufügen). Den WS sollte man selbst abfassen (Erfahrungen im Bekanntenkreis haben gelehrt, daß Prozeßbevollmächtigte -auch die der caritativen Verbände- nicht immer unbedingt die erste Wahl sind. Natürlich gibt es sehr gute (Fach)Anwälte. Die sind jedoch nicht immer leicht zu finden).
Um einen Widerspruch erfolgreich zu begründen, sind entsprechende Gesetzeskommentare hilfreich. Diese findet man zumeist in verwaltungseigenen Präsenzbibliotheken jeder größeren Stadtverwaltung (daher im Rathaus erst einmal fernmündlich nachfragen, ob dort eine solche Bibliothek eingerichtet ist.). Zwar sind Gesetzeskommentare für die (Sozial)Verwaltung nicht verbindlich, für die Abfassung der Begründung in jedem Falle nützlich.

Auch Ausgangsbescheide von Versorgungsämtern sind nicht immer rechtsfehlerfrei (Massengeschäft), so daß man durchaus gute Chancen hat, daß der GbB im Widerspruchsverfahren angehoben wird.

Tipp:
Bisweilen wird in Bescheiden der Versorgungsämter auf die sog. „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Behindertenrecht“ (AHP) Bezug genommen und darauf hingewiesen, daß die AHP „verbindlich“ seien und „rechtsnormähnlichen (!) Charakter hätten. Allein durch diese Feststellung wird bei - rechtsunkundigen - Adressaten ein völlig falscher Eindruck vermittelt mit dem Ziel, die Akzeptanz zu erhöhen und etwaigen Widersprüchen vorzubeugen.

Deshalb sollte im WS auch darauf hingewiesen werden, daß die - im übrigen vom Bundesverfassungsgericht lediglich gebilligten (!) - AHP ähnlich wie Gesetzeskommentare keine Rechtsquelle sind. Zwar sollen die AHP als antizipiertes Sachverständigengutachten eine gleichmäßige Rechtsanwendung gewährleisten. Dabei macht der Leitsatz zum Urteil des BSG vom 18.9.2003, B 9 SB 3/02 R deutlich, daß die AHP (Ausgabe 1996) nur „...grundsätzlich..“ den Maßstab angeben, nach dem der Grad der Behinderung einzuschätzen ist.
So haben sowohl das Bundessozialgericht als auch die Instanzgerichte in zahlreichen Fällen entschieden, dass es den Gerichten freisteht, andere Beurteilungskriterien als die AHP zugrunde zu legen (so z.B. LSG Thüringen, Urt. v. 07.03.2002, Az.: L 5 SB 768/00 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 06.03.1995, Az.: 1 B VR 60/95 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BFH a.a.O.).

Hinweis:

der vorstehende Beitrag ist nicht als Rechtsberatung, sondern als Lebensberatung aufzufassen!
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walter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 176

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 07:24    Titel: Re: Bescheid vom Versorgungsamt wer kann mir einen Rat geben Antworten mit Zitat

pontifex1979 hat folgendes geschrieben::
hallo,
ich bin 27 Jahre alt und war auf grund meiner erkrankungen für sechs wochen in medizinischer rehabilitation.
während meines aufenthaltes in der klinik hat mein arzt mich darauf aufmerksam gemacht das ich doch eine schwerbehinderung beim versorgungsamt stellen sollte da meine krankheitsbilder so eindeutig meinen alltag beeinträchtigen das er und seine kollegen im konsil fest davon ausgehen das ich mindestens 70 % erhalten müsse und darüber hinaus die merkmale G und B. darauf hin habe ich mit hilfe des sozialen dienstes in der reha den antrag gestellt.
heute kam der beschei man hat mir 40 % zugestanden und mich darauf aufmerksam gemacht das ich diese beim finanzamt gelten machen könnte. es wurde nur auf grund des abschlußbericht der klinik entschieden weder mein haus arzt noch mein kardiologe wurden vom versorgungsamt angeschrieben. was kann ich nur machen? lohnt es sich wiederspruch einzu legen und wie begründe ich diesen. kann mir jemand einen rat geben wie ich am besten vorgehe????
ich bin nicht mehr in der lage 2 km innerhalb von 30 minuten zu gehen.
ich bin teilweiseerwerbsgemindert kann das haus leider z.zt nicht mehr alleine verlassen.
und bin seit knapp 2 Jahren krangeschrieben.

ich weiß echt im moment nicht weiter!

vielen dank im vorraus
marcel


Marcel


Hallo Marcel,

wann war die Reha-Massnahme ?

Der Hausarzt bzw. der Kardiologe müssen nicht immer angeschrieben werden. In dem Reha-Bericht stehen eigentlich alle aktuellen Infos dazu drin.

Ich würde empfehlen, dass Sie erstmal Akteneinsicht bzw. die Unterlagen in Kopie anfordern und schauen, ob der Reha-Bericht richtig ist.

Außerdem sollte man nicht glauben, wass der Reha-Arzt Ihnen gesagt hat. Da der Reha-Arzt warscheinlich kein Gutachter des V-Amtes ist bzw. die Beurteilungsmaßnahmen sehr warscheinlich nicht kennt (Erfahrungen aus der Berufspraxis).


@ gode1001
Von welchem V-Amt sprechen Sie
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gode1001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

"Von welchem V-Amt sprechen Sie"

sagen wir mal nördliches-westliches bayern

Dort wurde jeder mir bekannt gewordener Bescheid wenn dieser angefochten wurde mind. einmal zu gunsten des Antragsstellers im Widerspruchsverfahren nachgebessert!

DG
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only-one-question
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in einem von mir unterstützen Widerspruchsverfahren wurde der GdB zu Gunsten des Widerspruchführers, sogar überraschend deutlich abgeändert.

Also, nur Mut!
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pontifex1979
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 12:02    Titel: vielen dank für die vielen informationen!!!! Antworten mit Zitat

hallo ich wollte micherst einmal für die zalhreichen informationen bei ihnen / euch bedanken. meine rehabilitation ist am 06.07.2006 zuende gegangen.
der bericht war sehr allgemien gehalten und es wurden auf meine internistischen
belange kein großer wert gelegt.
ichhabe nach dem ich den bericht bekommen habe mit dem rehaärzten rücksprache genommen um weitere berichte zu erhalten. diese zusatzberichte sind mir jetzt zu gegangen es steht fest das ich ein maligner hypertoniker bin mit erheblichen organischen beeinträchtigungen alleine schon aus dieser diagnose herraus steht mir ein gdb von 70 zu mindestens! nun darüberhinaus bin ich chronischer schmerzpatient
um muss recht hohe dosen opiate nehmen auch dieses wurde nicht berücksichtigt
ich lebe in NRW mein versorgungsamt ist in düsseldorf
bin mal gespannt wie es weiter geht . werde sie / euch weiter auf dem laufenden halten


noch mal vielen dank
marcel:-)
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