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Verfasst am: 31.08.06, 01:48 Titel: BG will nichts zahlen - was tun -hatte vorher falsch geposte
Patient hat Arbeitsunfall - will in dafür spezialisiertes Krankenhaus.
Die Berufsgenossenschaft läßt den Patienten trotz starker Schmerzen hängen.
Monate später- Gutachtertermin . Arzt faselt was von Rente - Patient wundert sich, will doch in eine Spezialklinik und keine Rente. Hatte sich sofort über diesen Arzt beschwert, weil er über kein spezielles Fachwissen verfügt. Patient ist selber medizinisch bewandert.
BG lehnt Rente ab - erkennt nichts an, hat vergessen, daß es ein neuer Unfall war mit Auftauchen eines alten Leidens. Patient hatte vorher umfangreiches medizinisches Fachmaterial eingeschickt, damit ein Klinikaufenthalt genehmigt wird.
Kann Schmerzensgeld gefordert werden, weil BG keine Behandlung erlaubt? Was sollte Patient tun, will immer noch in eine Spezialklinik.
Ich kenne mehrere Fälle, die so ablaufen oder daß BGs erst nach Gesundung bezahlen und nicht sofort. Wie sollte man vorgehen?
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FM
FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3747
Verfasst am: 31.08.06, 01:02 Titel: Re: Patient will in Klinik, BG sagt nein
Kann Schmerzensgeld gefordert werden, weil BG keine Behandlung erlaubt? Was sollte Patient tun, will immer noch in eine Spezialklinik.
Irgendwelche Schadensersatzansprüche können nur bestehen, wenn die ablehnende Entscheidung der BG rechtswidrig war, wenn also Anspruch auf die Krankenhausbehandlung bestand. Das wird in der Regel dann zutreffen, wenn sie erforderlich ist. Daß der Patient selbst gerne dorthin möchte, reicht noch nicht aus.
Zitat:
Hatte sich sofort über diesen Arzt beschwert, weil er über kein spezielles Fachwissen verfügt. Patient ist selber medizinisch bewandert.
Wenn der Patient selbst auf dieses Gebiet spezialisierter Facharzt ist wird er sicherlich einen ähnlich qualifizierten Kollegen als Gutachter vorschlagen können.
BG vergibt anstatt neuer Schadensnummer - eine alte Schadensnummer.
Patient auf die alte Schadensnummer begutachtet - anstatt auf den neuen Unfall einzugehen und eine neue Nummer zu erteilen. Patient hat Schmerzen. Unfall war ähnlich mit ähnlichen Schmerzen. Hatte Arzt auf den alten Unfall hingewiesen, war derselbe Unfallarzt wie damals.
Gutachter war für den alten Fall bestellt- wieso weiß anscheinend keiner.
BG lehnte Schmerzen von heute als Unfallfolge von 1999 ab. (logisch, war ja ein neuer, das haben nur die Tippsen der BG nicht verstanden, anscheinend die vom Arzt auch nicht)
Gutachter für den neuen Fall gab es nicht, auch keine Spezialuntersuchung. Darf Patient selber erneut in ein Krankenhaus um sich dort auf den neuen Unfall behandeln lassen? Muß er Krankenkassenkarte zücken oder erneut Unfall schildern.
Der neue Unfall wurde mündlich und sogar schriftlich dem Unfallarzt geschildert. Partner wollte Patient von seinem Kollegen in der Gemeinschaftspraxis abziehen. Patient solle nicht mehr zu ursprünglichen Unfallarzt gehen. Der abwerbende Arzt war keine medizinische Koryphäe, Patient hatte sich sofort bei der BG beschwert.
Verfasst am: 31.08.06, 06:53 Titel: Re: BG will nichts zahlen - was tun -hatte vorher falsch gep
Honkytonk hat folgendes geschrieben::
BG lehnt Rente ab - erkennt nichts an, hat vergessen, daß es ein neuer Unfall war mit Auftauchen eines alten Leidens.
Möglicherweise liegt hier der Knackpunkt.
Ich verstehe den Wirrwarr des Sachverhaltes so, dass es zuerst 1999 einen Arbeitsunfall mit Folgen gab. Diese waren einigermaßen abgeklungen. Danach gab es einen 2. Unfall, der zufällig wieder ein Arbeitsunfall war und wiederum die alten Unfallfolgen "reaktivierte".
Möglicherweise war das neue Unfallereignis nicht geeignet, die jetzt bestehenden Beschwerden zu verursachen, daher wurde auf den alten Unfall begutachtet. Der Sachverhalt gibt es nicht her.
Ich konstruiere ein Beispiel.
1. AU: Der Patient knickt mit dem Fuß um, hat eine Bänderzerreißung, Schmerzen und Bewegungseinschränkung.
2. AU: Der Patient stößt mit dem gleichen Fuß an irgendwas und hat wieder starke Schmerzen.
Die andauernden Schmerzen (länger als ein paar Tage) lassen sich nicht auf den 2.AU zurückführen, da keine entsprechende neue Verletzung vorlag, nur eine kleine Prellung und diese nicht für die hartnäckigen Schmerzen ursächlich sein kann.
Aber da war ja noch der 1. AU. Eventuell hat die alte Bänderzerreißung noch andere Folgen hinterlassen.
Daher wird man auf den "alten AU" das Gutachten durchführen.
Oder der neue "Unfall", den der Patient meint erlitten zu haben, war gar kein echter Unfall. Die jetzt bestehenden Schmerzen sind nur gelegentlich eines neuen Ereignisses hervorgetreten, was auch bei jeder anderen alltäglichen Begebenheit hätte geschehen können.
Beispiel.
Beim Hochheben eines Gegenstandes macht es auf einmal "Knack" in der Wirbelsäule. Man hat Schmerzen. Man meint, einen Unfall erlitten zu haben mit Folgen.
Das Ereignis stellt jedoch keinen Unfall dar.
Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, was einen Körperschaden hervorruft.
Es hat aber nichts von außen eingewirkt, es war eine körpereigene Bewegung.
Das sind alles nur Vermutungen.
Ich kann verstehen, dass der Patient auf die "Tippsen der BG" und den Arzt sauer ist. Aber entweder hat er sich das Ganze nicht genau erklären lassen oder es gibt Mißverständnisse, die aus dem Weg geräumt werden müssen, am besten durch ein Gespräch mit der BG.
Momentan wäre es sicher am besten, sich auf Kosten der Krankenkasse behandeln zu lassen, damit die Schmerzen sich möglichst bald bessern und gleichzeitig die weitere Klärung, ggf. mittels Widerspruch gegen die Ablehnung, anzustreben. Im Falle der nachträglichen Anerkennung würden Leistungen auch rückwirkend erbracht.
Das mit dem Partner/Kollegen/Patient versteh ich nun überhaupt nicht mehr.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Patienten bekommen öfters von einem außen ein wirkendes Ereignis zu hören.
Patient fand aber seinen Unfall genau in einem BG-Heft beschrieben und trotzdem redet der Arzt dagegen. Patient fand auch heraus, daß Ärzte gegen die gängige Behandlungsmethoden der Unfallchirurgie verstoßen, was beweisbar ist. Therapiefreiheit besteht nicht nach deren eigenem Ermessen, sondern richtet sich immer nach dem aktuellen Know-How, sonst ist der Arzt auch schadensersatzplichtig. Andere Behandlungsmethoden gelten in der Unfallchirurgie bei Krankenhäusern als Standardwissen. Patient hatte ausdrücklich darum gebeten, so behandelt zu werden, Patient wurde diese Behandlung vom Arzt nicht zuteil.
Patienten bekommen öfters von einem außen ein wirkendes Ereignis zu hören.
Patient fand aber seinen Unfall genau in einem BG-Heft beschrieben und trotzdem redet der Arzt dagegen.
So wird nun mal ein Unfall definiert. Von der Regel gibt es aber natürlich, wie soll es anders sein, auch Ausnahmen.
Bekanntes Beispiel:
Feuerwehrmann bricht nach einem besonders anstrengenden Einsatz tot mit Herzinfarkt zusammen. Das kann (muss aber nicht) ein Arbeitsunfall sein, auch wenn es an dem erforderlichen Ereignis auf den ersten Anschein fehlt.
Wenn doch aber "sein" Unfall sogar in einem BG-Heftchen beschrieben steht, warum muss ich dann hier die Beispiele zitieren? Also her mit dem Beispiel.
Worauf kommt es dem Patienten denn nun aber an?
Schmerzensgeld gegenüber der BG scheidet schon mal aus. Sonstige Schadenersatzansprüche außer den eventuellen rechtmäßig zustehenden Leistungen gegenüber der BG nur, wenn diese sich vorsätzlich rechtswidrig verhalten hätte. In solcher Art ist mir jedoch nichts bekannt.
Selbst wenn nach einem Widerspruch die beantragte und zuerst abgelehnte Leistung doch bewilligt wird, kann vorsätzlich rechtswidriges Handeln eher nicht unterstellt werden.
Anspruch auf die "richtige" Behandlung?
- Arzt wechseln, vielleicht sieht der es so wie der Patient und leitet auf BG-Kosten die stationäre oder was auch immer Behandlung ein. Hier besteht dann die Gefahr, dass die BG die eingeleitete Behandlung abbricht oder ablehnt.
- Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung mit entsprechender Begründung.
Mehr wird erst einmal nicht möglich sein.
Ich vergaß: man kann natürlich auch gegen den Arzt vorgehen, der eine "antiquierte" Behandlungsmethode versucht hat. Ob es aber was bringt.... Wenn die gewünschte Behandlung nicht durchgeführt wird, kann man doch eher den Arzt wechseln, sonst wäre man mit der nicht gewünschten Methode ja einverstanden!
Astrid
PS: Patienten mit medizinschem Wissen oder gar Ärzte gehören mit zu den schlimmsten Patienten. Leider zähle ich mich auch dazu. Die wissen immer alles besser. Manchmal wünschte ich es mir anders. _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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