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Verfasst am: 30.08.06, 21:45 Titel: Tätigkeitsbereich als Mag. iur.
Hallo,
als Ergänzung zum Thread von vor ein paar Wochen würde ich gerne wissen, was man als Mag.iur. eigentlich machen darf.
Als eine der ersten habe ich diesen Abschluss in Hamburg gemacht und dann erstmal Kinder bekommen. Jetzt will ich wieder arbeiten und habe überhaupt keine Ahnung, wo ich mich um welche Stellen bewerben kann. Kann ich denn für eine Firma Verträge aufsetzen und andere Rechtsfragen klären? Geht das auch, wenn ich dort nicht angestellt bin? Oder gibt es einen abgekürzten Weg, um doch noch das 1. und 2. Staatsexamen abzulegen?
ich glaube zwar eher nicht, dass es gerne gesehen wird, wenn man jemand auf ein anderes Forum verweist, aber ich riskiere es mal.
Die Fernuni Hagen hat mittlerweile ja auch den Bachelor of laws und demnächst auch den Master of laws im Angebot. Deshalb wird diese Thematik dort natürlich auch immer wieder mal diskutiert.
ich glaube zwar eher nicht, dass es gerne gesehen wird, wenn man jemand auf ein anderes Forum verweist, aber ich riskiere es mal.
Hallo,
ein gutes Forum braucht den Vergleich nicht zu scheuen.
Setzt der Abschluß "magister iuris" nicht das Bestehen des ersten Staatsexamens voraus? Magister bedeutet normalerweise den erfolgreichen Abschluß eines Unistudiums. In Konstanz wird der Titel nach dem bestandenen 1. Staatsexamen vergeben. An vielen anderen, jedoch nicht an allen Universitäten, wird stattdessen der akademische Grad "Diplom-Jurist" verliehen. Mit bestandenem 1. Staatsexamen kann man beispielsweise angestellter Unternehmensjurist werden, da dieser sein Unternehmen auch mit einer zusätzlichen Anwaltszulassung nicht gerichtlich vetreten dürfte.
Ein Unternehmen kann, wenn es will, auch jemanden mit Sonderschulabschluß mit seinen vertraglichen Gestaltungen betrauen. Normalerweise benötigst Du aber das 1. Staatsexamen. Ansonsten kannst Du als Assistentin in einer Rechtsabteilung eingestellt werden.
Einen verkürzten Weg, die juristischen Staatsexamina abzulegen, gibt es nicht, da es sich um von den Prüfungsämtern der Landesjustizministerien ausgerichtete Einheitsprüfungen handelt.
Es ist aber leicht möglich, daß Deine Scheine nicht verfallen, was z.B. in Ba.-Wü. der Fall ist, und Du Dich zum 1. Staatsexamen anmelden kannst. Nach der Prüfungsanmeldung brauchst Du auch nicht mehr immatrikuliert zu sein.
Ansonsten ist für "scheinfreie" Jurastudierende geplant, den Titel "bachelor of law" zu verleihen. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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