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nehmen wir mal an Person A hat ein Versäumnisurteil gegen Person B erwirkt. Dieser hat 3 Tage nach ende seiner Einspruchsfrist, Einspruch per Fax eingereicht . Nun die Frage ist diese Urteil gültig oder "läuft" alles wider von vorne an.
Dabei ist zu sagen das Person B bereits gefändet wurde (ohne erfolg) und nun eine Termin zur abgabe der EV hat.
Der Einspruch wird als unzulässig verworfen.
Besser wäre gewesen:
Antrag auf Wiedereinsetzung vorherigen Stand mit dem gleichzeitigen Antrag, eine evtl. Zwangsvollstreckung des Gläubiers einstellen zu lassen. Letzteres wird häufig leider nur durch Sicherheitsleistung "erreicht".
Wiedereinsetzung (u.a.) nur möglich, wenn Schuldner glaubhaft macht, dass er außerstande gewesen ist, die Notfrist von zwei Wochen einzuhalten. Krankheit z.B. wäre eine Möglichkeit. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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