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Verfasst am: 04.09.06, 19:39 Titel: Fremde Staatsgewalt bei Klagen
Ich las dies auf den NRW Justizseite:
Durch die Leistung von Rechtshilfe (z. B. die Zustellung einer bei einem ausländischen Gericht einge-reichten Klageschrift) wird die fremde Staatsgewalt auf das eigene Staatsgebiet ausgedehnt. Die Ge-währung von Rechtshilfe ist deshalb nur zulässig,
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