Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fremde Staatsgewalt bei Klagen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fremde Staatsgewalt bei Klagen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Honkytonk
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 19:39    Titel: Fremde Staatsgewalt bei Klagen Antworten mit Zitat

Ich las dies auf den NRW Justizseite:

Durch die Leistung von Rechtshilfe (z. B. die Zustellung einer bei einem ausländischen Gericht einge-reichten Klageschrift) wird die fremde Staatsgewalt auf das eigene Staatsgebiet ausgedehnt. Die Ge-währung von Rechtshilfe ist deshalb nur zulässig,

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/ir_lan_bestand?v_lan=zusatz_allgemeine_einfuehrung_in_die_zrho&v_show=N

Das heißt reicht man Klage in Frankreich ein, ist hier Frankreich ???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.