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Mahnung , bitte hilfe

 
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kuckatino
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 16:15    Titel: Mahnung , bitte hilfe Antworten mit Zitat

hallo , ich wollte einfach mal fragen was ihr so zu Mahnungen wisst. wäre nett wenn ihr bescheid sagt.

noch ne frage. kann man mahnung per e-mail verschicken? müssen mahnungen per broef ausgehändigt werden?
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist a) zu pauschal und b) im falschen Forum.
Richtiges Forum: Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.

Natürlich können Mahnung per eMail verschickt werden; da dem so ist, müssen Mahnungen nicht per Brief ausgehändigt werden.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dann verschieb ich doch mal ins richtige Forum. Winken
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Tomalac
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
hallo , ich wollte einfach mal fragen was ihr so zu Mahnungen wisst. wäre nett wenn ihr bescheid sagt.

Alles! Nun weisst du bescheid.

Zitat:
noch ne frage. kann man mahnung per e-mail verschicken?

Oha, eine konkrete Frage!
Ja, technisch geht das - rechtlich manchmal auch. Viele Internet-Dienstleister schreiben das in ihre AGBs, weil es für sie einfacher und billiger ist. Der Kunde verpflichtet sich dann mit Vertragsabschluss, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig auf Posteingang zu prüfen.

Noch eine!
Zitat:
müssen mahnungen per broef ausgehändigt werden?

Müssen nicht (s. o.). Ist aber sicherer und sehr sicher wird es dann als Einschreiben. Das Problem für den Gläubiger im Gerichtsverfahren ist häufig, den Zugang der Mahnung und damit den wirksamen Verzug zu beweisen.
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