Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 31.08.06, 17:09 Titel: Kontopfändung und Datenschutz
Hallo,
wenn man ein Konto pfänden will, dann muss man die Kontonummer und die BLZ wissen. Nehmen wir mal an, ich hätte 6 Kontonummern des Schuldners ermitteln können. Wenn ich die Konten pfände, muss ich dann sagen können, woher ich die Bankverbindungen habe?
Verfasst am: 31.08.06, 17:22 Titel: Re: Kontopfändung und Datenschutz
souii hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man ein Konto pfänden will, dann muss man die Kontonummer und die BLZ wissen.
Nein, muss man nicht.
souii hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an, ich hätte 6 Kontonummern des Schuldners ermitteln können. Wenn ich die Konten pfände, muss ich dann sagen können, woher ich die Bankverbindungen habe?
nein, aber es hätte auch genügt zu "ermitteln" bei welcher Bank bzw. bei welchen Banken der Schuldner Konten unterhält.
okay, problem ist, ich hab die konten bereits pfänden lassen. jetzt will der Schuldner wissen, woher ich die Bankverbindung habe. Muss ich da meine Quellen angeben?
okay, problem ist, ich hab die konten bereits pfänden lassen. jetzt will der Schuldner wissen, woher ich die Bankverbindung habe. Muss ich da meine Quellen angeben?
Aus welchem Grund sollte man eine solche Anfrage beachten?
okay, problem ist, ich hab die konten bereits pfänden lassen. jetzt will der Schuldner wissen, woher ich die Bankverbindung habe. Muss ich da meine Quellen angeben?
Ich würds ebenfalls ignorieren, allenfalls nochmals zur Zahlung auffordern (falls die Pfändungen nichts gebracht haben). Das Bundesdatenschutzgesetz ist jedenfalls nicht einschlägig.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.08.06, 21:27 Titel:
Hallo,
wie schon richtig gesagt, muss man nicht die Kontonummer (und auch nicht die Zweigstelle) kennen. Man muss wissen, bei welcher Bank das Konto geführt wird und dort lässt man (sinnvollerweise bei der Zentrale) die Pfändung zustellen. Die Bank als Drittschuldner ist nach aktueller Rechtsprechung verpflichtet, bundesweit nach weiteren Konten des Schuldners zu suchen und die mit einzubeziehen.
Beispiel: Pfändung bei X-Bank in Hamburg, man kennt die Kontonummer 123 und gibt die mit an (muss man aber nicht). Die X-Bank muss nun bundesweit suchen und findet in Hamburg vielleicht noch die Kontonummer 456 und in Wanne-Eickel die 789. Alle Konten sind durch die Pfändung betroffen.
Die Frage des Schuldners wäre also allemal "woher wissen Sie, bei welcher Bank ich ein Konto habe". Die kann man beantworten ("geraten") oder auch nicht. Ich würde es nicht beantworten, eine Auskunftspflicht besteht nicht.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.