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Kontopfändung und Datenschutz

 
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souii
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:09    Titel: Kontopfändung und Datenschutz Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man ein Konto pfänden will, dann muss man die Kontonummer und die BLZ wissen. Nehmen wir mal an, ich hätte 6 Kontonummern des Schuldners ermitteln können. Wenn ich die Konten pfände, muss ich dann sagen können, woher ich die Bankverbindungen habe?
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:22    Titel: Re: Kontopfändung und Datenschutz Antworten mit Zitat

souii hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn man ein Konto pfänden will, dann muss man die Kontonummer und die BLZ wissen.


Nein, muss man nicht.

souii hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an, ich hätte 6 Kontonummern des Schuldners ermitteln können. Wenn ich die Konten pfände, muss ich dann sagen können, woher ich die Bankverbindungen habe?


nein, aber es hätte auch genügt zu "ermitteln" bei welcher Bank bzw. bei welchen Banken der Schuldner Konten unterhält.
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souii
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

okay, problem ist, ich hab die konten bereits pfänden lassen. jetzt will der Schuldner wissen, woher ich die Bankverbindung habe. Muss ich da meine Quellen angeben?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

souii hat folgendes geschrieben::
okay, problem ist, ich hab die konten bereits pfänden lassen. jetzt will der Schuldner wissen, woher ich die Bankverbindung habe. Muss ich da meine Quellen angeben?


Aus welchem Grund sollte man eine solche Anfrage beachten?
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

souii hat folgendes geschrieben::
okay, problem ist, ich hab die konten bereits pfänden lassen. jetzt will der Schuldner wissen, woher ich die Bankverbindung habe. Muss ich da meine Quellen angeben?


Ich würds ebenfalls ignorieren, allenfalls nochmals zur Zahlung auffordern (falls die Pfändungen nichts gebracht haben). Das Bundesdatenschutzgesetz ist jedenfalls nicht einschlägig.
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie schon richtig gesagt, muss man nicht die Kontonummer (und auch nicht die Zweigstelle) kennen. Man muss wissen, bei welcher Bank das Konto geführt wird und dort lässt man (sinnvollerweise bei der Zentrale) die Pfändung zustellen. Die Bank als Drittschuldner ist nach aktueller Rechtsprechung verpflichtet, bundesweit nach weiteren Konten des Schuldners zu suchen und die mit einzubeziehen.
Beispiel: Pfändung bei X-Bank in Hamburg, man kennt die Kontonummer 123 und gibt die mit an (muss man aber nicht). Die X-Bank muss nun bundesweit suchen und findet in Hamburg vielleicht noch die Kontonummer 456 und in Wanne-Eickel die 789. Alle Konten sind durch die Pfändung betroffen.

Die Frage des Schuldners wäre also allemal "woher wissen Sie, bei welcher Bank ich ein Konto habe". Die kann man beantworten ("geraten") oder auch nicht. Ich würde es nicht beantworten, eine Auskunftspflicht besteht nicht.

Gruss Hans-Jürgen
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