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Umschreibung

 
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jo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 21:38    Titel: Umschreibung Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

C ist Eigentümer des Grundstücks XY. Zugunsten des A besteht ein Grundschuld auf das Grundstück. A tritt sein Grundschuld an B ab. C klagt auf Löschung der Grundschuld. Klage hat Erfolg. B muss die Löschung vornehmen. Dann kommt raus B hat an A die Grundschuld zurückabgetreten und zwar nach Rechtshängigkeit. Die Zuürckabtretung ist dokumentiert und die Grundschuldbrief hat B an A übertragen.

Wie kann ich gegen A vorgehen, wenn ich das Grundschuldbrief wiederhaben möchte?
Umschreibung des Urteils auf A? Nach welchen §§ findet es statt? Nach § 727 ZPO,...??

Vielen Dank,
Jo
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Klage hat Erfolg. B muss die Löschung vornehmen.


Da steht doch schon die Antwort, wie er das macht ist doch nicht Ihr Problem.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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