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A. hat ein kleineres landwirtschaftliches Grundstück gekauft. Kann er den Kaufpreis steuerlich irgendwie geltend machen? Afa geht ja wohl nicht. A. betreibt einen kleinen Bauerhof mit pauschalierter Besteuerung.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der pauschalierten Besteuerung um eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG handelt? - Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, die mehr als 1.534 EUR betragen, sind der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gesondert hinzuzurechnen (§ 13a Abs. 6 EStG).
Wie bei jeder anderen Gewinnermittlungsart und jedem Selbständigen/Gewerbetreibenden kann der Kaufpreis also erst bei Veräußerung des Grund und Bodens gegengerechnet werden.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der pauschalierten Besteuerung um eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG handelt? - Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, die mehr als 1.534 EUR betragen, sind der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gesondert hinzuzurechnen (§ 13a Abs. 6 EStG).
Wie bei jeder anderen Gewinnermittlungsart und jedem Selbständigen/Gewerbetreibenden kann der Kaufpreis also erst bei Veräußerung des Grund und Bodens gegengerechnet werden.
Die Gewinnermittlung erfolgt derzeit nach § 13 a, könnte jedoch jederzeit geändert werden. Es geht mir nicht um Gewinne aus der Veräußerung sondern um den steuerlichen Aspekt der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Kaufs.
Wie sieht es eigentlich mit den Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten) aus? Sind die steuerlich irgendwie absetzbar?
Grundsteuer, Notarkosten etc. sind Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks.
Diese wirken sich, genauso wie die Anschaffungskosten, erst bei Veräußerung des Grundstücks aus.
Anschaffungskosten von unbebauten Grundstücken haben bei jeder Gewinnermittlungsart erst bei Veräußerung desselben eine steuerliche Auswirkung.
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