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Kaufpreis für landw. Grundstück steuerlich absetzbar?

 
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 15:37    Titel: Kaufpreis für landw. Grundstück steuerlich absetzbar? Antworten mit Zitat

A. hat ein kleineres landwirtschaftliches Grundstück gekauft. Kann er den Kaufpreis steuerlich irgendwie geltend machen? Afa geht ja wohl nicht. A. betreibt einen kleinen Bauerhof mit pauschalierter Besteuerung.
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

vom Petz verschoben ins Steuerrecht.......
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Squezzy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der pauschalierten Besteuerung um eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG handelt? - Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, die mehr als 1.534 EUR betragen, sind der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gesondert hinzuzurechnen (§ 13a Abs. 6 EStG).

Wie bei jeder anderen Gewinnermittlungsart und jedem Selbständigen/Gewerbetreibenden kann der Kaufpreis also erst bei Veräußerung des Grund und Bodens gegengerechnet werden.
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Squezzy hat folgendes geschrieben::
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der pauschalierten Besteuerung um eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG handelt? - Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, die mehr als 1.534 EUR betragen, sind der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gesondert hinzuzurechnen (§ 13a Abs. 6 EStG).

Wie bei jeder anderen Gewinnermittlungsart und jedem Selbständigen/Gewerbetreibenden kann der Kaufpreis also erst bei Veräußerung des Grund und Bodens gegengerechnet werden.


Die Gewinnermittlung erfolgt derzeit nach § 13 a, könnte jedoch jederzeit geändert werden. Es geht mir nicht um Gewinne aus der Veräußerung sondern um den steuerlichen Aspekt der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Kaufs.
Wie sieht es eigentlich mit den Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten) aus? Sind die steuerlich irgendwie absetzbar?
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Squezzy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsteuer, Notarkosten etc. sind Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks.

Diese wirken sich, genauso wie die Anschaffungskosten, erst bei Veräußerung des Grundstücks aus.
Anschaffungskosten von unbebauten Grundstücken haben bei jeder Gewinnermittlungsart erst bei Veräußerung desselben eine steuerliche Auswirkung.
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