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PKV-Erstattung wird zurückgefordert

 
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kiki1999
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 06:46    Titel: PKV-Erstattung wird zurückgefordert Antworten mit Zitat

Meine PKV hat zwei Rechnungen (Physiotherapie) in voller Höhe anerkannt und bezahlt. Die dritte Rechnung (gleiche Leistungen) wurde nur ganz minimal bezahlt und außerdem eine Rückforderung (für die ersten beiden Rechnungen) in Höhe von über 600 € erhoben. Die Versicherung hat mir zu keiner Zeit Mitteilung darüber gemacht, dass sie weitere Abrechnungen in der vorliegenden Höhe nicht anerkennt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke für die Unterstützung.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

welche begründung wird denn für die rückforderung angegeben?
_________________
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kiki1999
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 07:57    Titel: PKV-Rückforderung Antworten mit Zitat

Hallo,
sinngemäß lt. das Schreiben: "Haben die Leistungen zu 100 % erstattet, obwohl nur der 1,3-fache Satz (Studententarif) dem Leistungskatalog zu Grunde liegt. Wir bitten dies zu entschuldigen."
Grüße.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

damit ist dann auch zunächst nur der 1,3 satz versichert, und nicht mehr.

hier käme eine irrtumsanfechtung nach BGB in frage, wenn man sich bei der versicherung einfach "geirrt" hat.

es sei denn, es gab vorher verbindliche zusagen, auf die sich der kunde verlassen konnte.

an wen wurde die entshcädigungsleistung gezahlt?
_________________
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kiki1999
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Summen wurde an mich gezahlt und ich habe damit die Physiotherapeutin bezahlt.
Frage: Ist es nicht Sache der Versicherung, die Leistungen gleich in richtiger Höhe zu erstatten und den Hinweis zu geben, dass die nächsten Abrechnungen in dieser Höhe nicht mehr übernommen werden?
Grüße.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

kiki1999 hat folgendes geschrieben::

Frage: Ist es nicht Sache der Versicherung, die Leistungen gleich in richtiger Höhe zu erstatten.... .


grundsaätzlich ist das wohl so. Aber diesmal ist wohl ein Fehler passiert .... menschlich halt, wir alle machen mal Fehler... und die Zahlung ist ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Rückforderungsanspruch des Versicherers ergibt sich aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

grundlage ist der versicherungsvertrag. darin ist geregelt, was in welchem umfang versichert gilt.

mit ihrer argumentation könnte die versicherung dann z.b. zuviel gezahlte beiträge eines kunden behalten, wenn er versehentlich mal zuviel überwiesen hat. "sie haben uns 100 € zuviel für diesen monat überweisen? die behalten wir, ist ja schließlich ihre sache, korrekt zu überweisen."
nein, das geht natürlich nicht...

wo menschen arbeiten können fehler passieren, das ist halt leider so.

es macht am ende ja auch keinen unterschied:
wenn die versicherung gleich nur 1,3 gezahlt hätte, hätte der patient die differenz an den arzt zahlen müssen. jetzt zahlt er die differenz halt an die versicherung.

hm, ich hab da noch sowas im hinterkopf mit "entreicherung". ganz genau bekomm ich es nicht mehr zusammen, vielleicht kann dazu wer anderes was genaues sagen. bin mir auch nicht ganz sicher, ob das für so einen fall gilt.
_________________
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