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Verfasst am: 01.09.06, 21:15 Titel: unkenntlich Machung von Personen
Warum werden eigentlcih (fast) immer Verbrecher nicht unkenntlich gemacht, aber auf den Familienfotos die Angehörigen?
Und warum werden Opfer nicht unkenntlcih gemacht?
Liegt es daran, dass so viele Eltern/Angehörige nichts dagegen haben wenn ihr "Opfer" öffentlich gezeigt wird?
Und mich interessiert, wer die verfassungsrechtliche Fragestellung in diesem Thread unkenntlich gemacht hat?
Keiner? Gut, dann wird's nur im falschen Subforum gepostet worden sein
Ich verschiebe mal ins Medienrecht und verlinke auch mal zum Pressekodex, mit explizitem Verweis auf die Richtlinien und Fallbeispiele zu Ziffer 8. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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