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Verfasst am: 02.09.06, 19:28 Titel: Geruchsbelästigung durch Miniöfen!
Wenn z.B. ein Nachbar in einer Reihenhaussiedlung, wo also Gärten unmittelbar aneinander liegen, einen kleinen Ofen im Garten nutzt. Z.B. ein kleiner Standofen ca. 1m hoch, sprich kein Abzug über Hausdachhöhe, und in diesem regelmäßig vor allem abends Holz verbrennt über mehere Stunden teilweise bis nach Mitternacht und dadurch alle Nachbarn ihre Fenster geschlossen halten müssen ist das in Ordnung. Und wie ist das beim Grillen, das zeitlich eher begrenzt ist. und vorrausgesetzt solche kleinen Öfen oder auch Grillöfen sind überhaupt auf diese weise zu nutzen was darf man darin verbrennen abgesehen von Grillkohle?
Sie hat nur zu unteressieren ob Sie durch den Geruch belästigt werden. Versuchen Si ees mit reden. Rechtlich ist das aufwändig.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Danach kann die Behörde die Nutzung untersagen oder Auflagen anordnen, auf Antrag eines Nachbarn hat sie tätig zu werden (Ermessensreduzierung auf 0)
3. privatrechtliche Untersagungsmgl.
§ 1004 BGB unter Beachtung 906 BGB (der allerdings nicht einschlägig sein dürfte, da die Beeinträchtigung unzumutbar ist)
- Sie sollten - falls reden nichts bringt - sofort eine einstweilige Verfügung beantragen (mit Anwalt), da dies bei zu langem Abwarten nur noch durch lange dauernde Unterlassungsklage geklärt werden kann.
- Zeugen suchen
- Quelle durch Zeugen bestätigen lassen / Fotos , zB Rauch _________________ mfg
Klaus
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