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Geruchsbelästigung durch Miniöfen!

 
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grobel89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 19:28    Titel: Geruchsbelästigung durch Miniöfen! Antworten mit Zitat

Wenn z.B. ein Nachbar in einer Reihenhaussiedlung, wo also Gärten unmittelbar aneinander liegen, einen kleinen Ofen im Garten nutzt. Z.B. ein kleiner Standofen ca. 1m hoch, sprich kein Abzug über Hausdachhöhe, und in diesem regelmäßig vor allem abends Holz verbrennt über mehere Stunden teilweise bis nach Mitternacht und dadurch alle Nachbarn ihre Fenster geschlossen halten müssen ist das in Ordnung. Und wie ist das beim Grillen, das zeitlich eher begrenzt ist. und vorrausgesetzt solche kleinen Öfen oder auch Grillöfen sind überhaupt auf diese weise zu nutzen was darf man darin verbrennen abgesehen von Grillkohle?

Für Anregungen wäre ich sehr dankbar!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wie beim Grillen nur die Wurst fehlt.

Sie hat nur zu unteressieren ob Sie durch den Geruch belästigt werden. Versuchen Si ees mit reden. Rechtlich ist das aufwändig.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

- Die Anlage ist zunächst genehmigungsfrei.

Was verbrannt werden darf steht hier, einschl. sonstiger Anforderungen:

1. Bundesimmissionsschutzverordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_1988/BJNR110590988.html

2. öffentlich-rechtliche Generalklausel

§§ 22 und 24 Bundesimmissionsschutzgesetz

Danach kann die Behörde die Nutzung untersagen oder Auflagen anordnen, auf Antrag eines Nachbarn hat sie tätig zu werden (Ermessensreduzierung auf 0)

3. privatrechtliche Untersagungsmgl.

§ 1004 BGB unter Beachtung 906 BGB (der allerdings nicht einschlägig sein dürfte, da die Beeinträchtigung unzumutbar ist)

- Sie sollten - falls reden nichts bringt - sofort eine einstweilige Verfügung beantragen (mit Anwalt), da dies bei zu langem Abwarten nur noch durch lange dauernde Unterlassungsklage geklärt werden kann.

- Zeugen suchen
- Quelle durch Zeugen bestätigen lassen / Fotos , zB Rauch
_________________
mfg
Klaus
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