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calimero22 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 4 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 27.08.06, 12:22 Titel: KFZ Versicherungswechsel |
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Hallo,wenn man die KFZ Versicherung wechselt,ist dann die vorige Versicherung dazu verpflichtet die Daten der jetzigen Versicherung mitzuteilen oder kann sie dieses verweigern?
LG aus NRW |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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calimero22 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 4 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 27.08.06, 16:05 Titel: |
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| Die Vorversicherung hat aber die Angaben verweigert.Warum auch immer.Vielleicht sollte ich einen Anwalt einschalten?Von 30% sind wir jetzt auf 115% |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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calimero22 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 4 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 27.08.06, 18:28 Titel: |
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| Der Vertrag ist beendet und es steht kein Schaden offen.Das ist ja das kuriose dabei.LG |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 27.08.06, 20:28 Titel: |
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Was sagt denn die neue Versicherung zum Verhalten der bisherigen Versicherung? Und hat der VN es schon mal mit der letzten Beitragsrechnung der alten Versicherung versucht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 27.08.06, 20:39 Titel: |
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was soll der neue/aktuelle vr schon sagen?
der wird sagen: "...keine infos..., ergo: einstufung in sf 1/2..."
das mit der letzten beitragsrechnung kann helfen zumindest die sf-klasse des letzten jahres zu beweisen, einen evtl. schadenfall der zu einer rückstufung führen könnte ist damit ja noch nicht ausgeräumt (für den neuen/aktuellen vr). und die sf-klassen-umbuchung und korrektur der beitragsrechnung ist ein kostenfaktor. von daher wird der vr da wenig interesse an der aufklärung haben und den versicherten laufen (und schreiben: zum vorversicherer) lassen.... _________________ MfG,
Duisburger
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Cassidy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 169
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Verfasst am: 27.08.06, 22:32 Titel: |
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Diese Fälle, daß der Vorversicherer den SFR nicht freigibt, sind keine Seltenheit. Meist sind sie vom Versicherungsnehmer selbst verursacht, z.B. aus nachstehenden Gründen:
- vorheriger Versicherungsnehmer war der Ehegatte, Halter der andere Ehegatte, das
neue Fahrzeug wird auf den ehemaligen Halter zugelassen oder
- aus steuerlichen Gründen vorher auf "Firma" Heinz Müller, neues Fahrzeug auf
Privatmann Heinz Müller
Sobald der Antrag für das neue Fahrzeug vom Vertrag des Vorfahrzeugs abweicht, kommt es zu Nachfragen.
Anzuraten ist, die vorhandenen Unterlagen noch einmal zu prüfen. Manchmal ist es Ehepaaren gar nicht bewußt, daß sie das Fahrzeug mal so - mal so zugelassen haben und mal so - mal so versichert haben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 28.08.06, 06:40 Titel: Re: KFZ Versicherungswechsel |
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| calimero22 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,wenn man die KFZ Versicherung wechselt,ist dann die vorige Versicherung dazu verpflichtet die Daten der jetzigen Versicherung mitzuteilen oder kann sie dieses verweigern?
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Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung dazu: § 5,Abs. 7 PflVersG.
Alerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass jemals ein Versicherungsnehmer seinen Versicherer darauf hat hinweisen müssen. Der Versicherer wird die Daten von sich aus weitergeben, sobald der Vertrag beendet ist.
Wie meine Vor-Schreiber auch, vermute ich, dass hier der Hase im Pfeffer liegt: der Vertrag gilt - aus welchem Grund auch immer - beim bisherigen Versicherer noch nicht als beendet. Oder der Versicherungsnehmer war vorher ein anderer als jetzt, das könnte man dann über Rabattübertrgung (TB 28 ) lösen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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calimero22 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 4 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 30.08.06, 07:44 Titel: |
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Ich danke euch allen für eure Hilfe.Werde es mit einer Beitragsrechnung der Vorversicherung versuchen wieder auf meine 30% zu kommen.
Liebe Grüße
Calimero |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Mike R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 242 Wohnort: Raum Bodensee
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Verfasst am: 02.09.06, 10:02 Titel: |
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Hallo,
ein Punkt, der durch die modernen Kfz-Versicherungen zum Tragen kommt, wurde hier möglicherweise übersehen. Einige der größeren Versicherungen bieten einen "Rabattschutz" an. Dieser bedeutet, dass der VN bei der bestehenden Versicherung nach einem verschuldeten Unfall nicht hochgestuft wird. Wechselt der VN jedoch zu einer anderen Versicherung, werden die realen` Prozente´ an die andere Versicherung weitergemeldet. _________________ Kind regards
Mike R. |
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Cassidy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 169
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Verfasst am: 02.09.06, 10:14 Titel: |
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Dieser "Rabattschutz" kommt aber meist erst bei einem SF von 24 oder Jahren zum Tragen. Das bedeutet, daß der Vertrag zwar gestuft wird, der Versicherungsnehmer aber seine 30 % behält. Wenn dann z.B. SF 18 freigegeben werden, können keine 115 % zustande kommen.
Der Fragesteller wurde von 30 % auf 115 % gestuft, so als hätte der Vorversicherer keinen SF freigegeben. |
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Mike R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 242 Wohnort: Raum Bodensee
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Verfasst am: 02.09.06, 11:43 Titel: |
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Hallo Cassidy,
da wirfst du wahrscheinlich 2 Dinge durcheinander. Was du meinst ist sicher der "freie Unfall" ab SF 24. In diesem Falle würde der VN zwar um (meist um) 6 Jahre zurückgestuft, würde jedoch weiter seine 30 % behalten (SF 18 = 30% bei den meisten Versicherungen)
Ich meinte jedoch konkret den Rabattschutz. (Zusatzklausel) Dieser kann ab SF 4 abgeschlossen werden und bewirkt vorher beschriebenes. _________________ Kind regards
Mike R. |
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Cassidy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 169
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Verfasst am: 02.09.06, 13:08 Titel: |
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Hallo Mike,
richtig, ich meinte den "Rabattretter".
Es hat jedoch für mich den Anschein, als käme in diesem Fall keines von beiden in Betracht. |
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