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Verfasst am: 10.10.06, 13:03 Titel: Umkehr der Steuerschuldnerschaft
arbeite im ausland und arbeite für eine firma in deutschland.
in der rechnung schreibe ich immer das die keine umsatzsteuer enthält wegen umkehr der Steuerschuldnerschaft
was heißt das genau? ist das besser für die firma oder ist es ein plus für mich? muß ich dem deutschen finanzamt vorlegen ob und wieviel ich meine steuern hier im ausland gezahlt habe? oder interessiert das deutsche finanzamt nicht ob und wieviel ich hier im ausland steuern gezahlt habe?
Anmeldungsdatum: 28.09.2006 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.10.06, 08:12 Titel: Welches Ausland?
Hallo!
Europäische Union oder Drittland?
Prinzipiell bedeutet Umkehr der St.schuld, dass nicht du verpflichtet bist die USt abzuführen, sondern, dass von diesem Grundfall abgewichen wird und jetzt der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu bezahlen hat.
Woher hast du denn die Formulierung, wenn du gar nicht weißt, was das bedeutet???
LG, DANI
das land ist nicht in der EU! haben es mir so gesagt das ich das in der rechnung reinschreibe! also heißt das, das sie die umsatzsteuer bezahlen müssen? und ich? muß ich denen noch was nachweisen? also dem deutschen finanzamt? was ist denn der unterschied zwischen der einkommenssteuer und der umsatzsteuer? einkommenssteuer ist wohl die sterue für mein einkommen?! und umsatz steuer? das was die firma verdient?????
Anmeldungsdatum: 28.09.2006 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.10.06, 13:07 Titel: ohoh...
Oh oh... Großes Themengebiet...
Mich würde ja zunächst noch interessieren: Bist du Deutscher bzw. hast du deinen Wohnsitz in Deutschland und arbeitest nur im Ausland?
Bist du eigentlich Unternehmer? Ich würde ja mal aus deinen Ausführungen schließen ja und dass du auch bestimmt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast - damit würde sich nämlich deine Frage nach dem Nachweis erübrigen - diese USt-Id.Nr. beweist, dass du als Unternehmer im Rahmen deines Unternehmens auftrittst.
Weiter im Text:
"was ist denn der unterschied zwischen der einkommenssteuer und der umsatzsteuer?"
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, eine Verkehrssteuer und eine Gemeinschaftssteuer.
indirekt: der Steuerzahler schuldet die Steuer nicht dem Finanzamt, sondern der, der die
USt erhält
Besteuert werden nach diesem Gesetz alle Umsätze, die ein Unternehmer tätigt - auf einen Erlös muss man also Umsatzsteuer an das FA abführen...
(Ganz vereinfacht ausgedrückt!)
Die Einkommensteuer besteuert deine Einkünfte als natürliche Person.
Sie ist eine direkte Personensteuer und auch eine Gemeinschaftssteuer.
Hier werden deine Einkünfte aus den Einkunftsarten (es gibt sieben) zusammengezählt und dann werden alle deine persönlichen Umstände mit berücksichtigt, um deine Steuerschuld zu ermitteln - bei der USt sind private Vorgänge ja irrelevant...
Das war jetzt alles sehr vereinfacht, hat dir aber vielleicht trotzdem helfen können...
Ansonsten frag nochmal!
LG
nein, bin kein unternehmer. arbeite für eine firma, im internet sammele ich informationen und übermittel es denen. habe nur eine aufenthaltsgenehmigung (unbefristet).
eigentlich grübel ich ob das deutsche finanzamt mich sozusagen zu einer stellungsnahme bittet, oder ob ich denen was zu schicken muß ob ich hier im ausland meine steuern zahle?!
Also, für mich hört sich das alles sehr seltsam an:
1. Du bist kein Unternehmer und stellst der Firma, für die Du arbeitest aber Rechnungen?
2. Du sammelst Informationen für diese und stellst Rechnung mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft? Diese Rechnungen kann nach §13b doch nur ein Unternehmer stellen, der du nach eigener Angabe doch nicht bist.
Bleibt dann immernoch die Frage, wo Du überhaupt deinen Wohnsitz hast? Sonst kann man das mit der Steuerpflicht m.E. nicht entscheiden/bewerten _________________ ---------------------------------------------------------------
Ich garantiere für nichts!
wie es sich für mich anhört ist er freiberuflicher Mitarbeiter der deutschen Firma und erbringt für diese eine sonstige Leistung. Dass er nicht weiss, dass er im Umsatzsteuerlichem Sinne Unternehmer ist, kann man sich ja denken. Woher sollte er das denn auch Wissen.
Also erbringt er als ausländischer Unternehmer eine steuerpflichtige sonstige Leistung deren Ort nach §3a (3+4Nr. 5) Deutschland ist.
Nach §13b (1) Nr. 1 wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen und er schreibt somit seine Rechnungen vollkommen richtig.
Ob das deutsche FA sich für deine Einküfte aus dieser Tätigkeit interessiert (Informationen sammeln) kann ich abschließend nicht beurteilen. Ich gehe mal davon aus, dass keine Betriebsstätte in Deutschland betrieben wird. Sie können ja mal §49 EStG lesen.
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