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Unzulässige Wahlwerbung?

 
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Mieter1958
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 08:12    Titel: Unzulässige Wahlwerbung? Antworten mit Zitat

Hallo, zu folgendem Thema hätte ich gerne ein paar Antworten:
im Vorfeld der Kommunalwahl in Niedersachsen erstellt ein Bewerber der XY-Partei einen Flyer für sich selbst. Unter anderem beinhaltet der Flyer einen Stimmzettel, auf dem zu den Listenplätzen 4-8 und 10-12 anonyme Angaben stehen. Seine Platzierung mit dem Listenplatz 9 hebt er in Fettdruck hervor und setzt Name, Vorname, Beruf und Anschrift ein. Des weiteren sind daneben 3 Kreuze gesetzt.
Ist das eine unzulässige Wählerbeeinflussung? Wenn ja - welche Rechtsgrundlage gibt es?
Vielen Dank!
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn erkennbar ist dass die anderen Namen anonyme Leute sind (dh keine gefälschten Namen), sehe ich keinen Grund für eine Wahlbeeinflussung.
_________________
mfg
Klaus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da schließe ich mich an. Ist ja nur eine andere Form von "Wählen Sie SDU und nicht CPD!".

Anders mag es bei besonderer Gestaltung des Flyers aussehen; etwa dann, wenn der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Dokument einer offiziellen Einrichtung (bspw. des Bürgermeisteramtes).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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