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Hallo, zu folgendem Thema hätte ich gerne ein paar Antworten:
im Vorfeld der Kommunalwahl in Niedersachsen erstellt ein Bewerber der XY-Partei einen Flyer für sich selbst. Unter anderem beinhaltet der Flyer einen Stimmzettel, auf dem zu den Listenplätzen 4-8 und 10-12 anonyme Angaben stehen. Seine Platzierung mit dem Listenplatz 9 hebt er in Fettdruck hervor und setzt Name, Vorname, Beruf und Anschrift ein. Des weiteren sind daneben 3 Kreuze gesetzt.
Ist das eine unzulässige Wählerbeeinflussung? Wenn ja - welche Rechtsgrundlage gibt es?
Vielen Dank!
wenn erkennbar ist dass die anderen Namen anonyme Leute sind (dh keine gefälschten Namen), sehe ich keinen Grund für eine Wahlbeeinflussung. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.09.06, 20:09 Titel:
Da schließe ich mich an. Ist ja nur eine andere Form von "Wählen Sie SDU und nicht CPD!".
Anders mag es bei besonderer Gestaltung des Flyers aussehen; etwa dann, wenn der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Dokument einer offiziellen Einrichtung (bspw. des Bürgermeisteramtes). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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