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Verkauf von Honig aus Hobbybienenzucht

 
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manilo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 09:33    Titel: Verkauf von Honig aus Hobbybienenzucht Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes kleines Problem:

A betreibt einen kleinen Computerladen. Privates Hobby ist die Bienenzucht und die Gewinnung von Honig. Darf A in seinem Laden nun den Honig verkaufen ind der Form, wie es Imker z.B. mit einem kleinen Hinweisschild an der Straße zu Hause auch machen? Der Honig soll zum Selbstkostenpreis von 2,50€ je 500g abgegeben werden.

Vielen Dank

MfG
Manilo
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Meines (laienhaften) Wissens nach bzgl. Nahrungsmittelproduktion müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Es würde A bestimmt helfen mal beim Gesundheitsamt nachzufragen.

Der Gewerbeschein müsste evtl. noch aktualisiert werden... ansonsten kann ich mir nicht vorstellen dass, abgesehen von der etwas extravaganten Kombination (Honig + Computer), etwas dagegen sprechen würde.

Grüße

DW
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es soll sogar Professoren geben, die am Lehrstuhl ihren selbst gesammelten Honig verkaufen.......
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt doch regelmässig der Überwachung durch die Lebensmittelaufsicht, die Gesundheitsämter sind (zumindest in S.H.) meines Wissens unzuständig. Der Verkauf von "selbstproduziertem" Honig könnte u.U. zur sog. "Urproduktion" gehören und wäre in diesem Fall nicht gewerbemeldepflichtig. Ob allerdings in diesem Fall eine Anmeldung ausserhalb des Gewerbeamtes erforderlich ist, würde ich bei der zust. IHK erfragen.
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manilo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry für die verspätete Rückmeldung. War ein bissel krank. Trotzdem vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich also mit der Frage an die IHK wenden. Gut war der Hinweis auf die Urproduktion. Über dieses Stichwort habe ich einige Dinge ergoogelt. Ich denke, die IHK wird mir mitteilen, dass A ohne Probleme den Honig anbieten kann.

Vielen Dank
MfG
Manilo
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manilo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

So, der Honig ist verkauft, die Kunden sind zufrieden, keiner hat was dagegen.

Es gibt sogar Kunden die Anfragen, ob das nächstes Jahr wiederholt wird.

Evtl. sollte der Verkäufer an Ulla Schmidt schreiben. Da Honig ja sehr gesund ist ..... Winken

MfG
Manilo
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

manilo hat folgendes geschrieben::

Evtl. sollte der Verkäufer an Ulla Schmidt schreiben. Da Honig ja sehr gesund ist

Das sagen wohl die meisten Verkäufer über ihre Produkte. Aber Honig besteht zu einem Großteil aus Zucker. Und Zucker ist was ungesundes (hat man mir jedenafalls gesagt). Winken
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Honig besteht zu dreiviertel aus Glucose und Fruktose, sollte bei fehlenden Gegenanzeigen in Maßen ohne starke Erwärmung genossen werden. Aber ich weiß nicht, in welchem Gesetz das steht Lachen
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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