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manilo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 121
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Verfasst am: 04.09.06, 09:33 Titel: Verkauf von Honig aus Hobbybienenzucht |
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Hallo, folgendes kleines Problem:
A betreibt einen kleinen Computerladen. Privates Hobby ist die Bienenzucht und die Gewinnung von Honig. Darf A in seinem Laden nun den Honig verkaufen ind der Form, wie es Imker z.B. mit einem kleinen Hinweisschild an der Straße zu Hause auch machen? Der Honig soll zum Selbstkostenpreis von 2,50€ je 500g abgegeben werden.
Vielen Dank
MfG
Manilo |
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deathwalker81 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge: 448 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 04.09.06, 16:22 Titel: |
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Meines (laienhaften) Wissens nach bzgl. Nahrungsmittelproduktion müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Es würde A bestimmt helfen mal beim Gesundheitsamt nachzufragen.
Der Gewerbeschein müsste evtl. noch aktualisiert werden... ansonsten kann ich mir nicht vorstellen dass, abgesehen von der etwas extravaganten Kombination (Honig + Computer), etwas dagegen sprechen würde.
Grüße
DW |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 04.09.06, 18:34 Titel: |
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Es soll sogar Professoren geben, die am Lehrstuhl ihren selbst gesammelten Honig verkaufen....... |
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ThomasS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 1050
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Verfasst am: 06.09.06, 10:41 Titel: |
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Der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt doch regelmässig der Überwachung durch die Lebensmittelaufsicht, die Gesundheitsämter sind (zumindest in S.H.) meines Wissens unzuständig. Der Verkauf von "selbstproduziertem" Honig könnte u.U. zur sog. "Urproduktion" gehören und wäre in diesem Fall nicht gewerbemeldepflichtig. Ob allerdings in diesem Fall eine Anmeldung ausserhalb des Gewerbeamtes erforderlich ist, würde ich bei der zust. IHK erfragen. |
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manilo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 121
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Verfasst am: 13.09.06, 06:23 Titel: |
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Sorry für die verspätete Rückmeldung. War ein bissel krank. Trotzdem vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich also mit der Frage an die IHK wenden. Gut war der Hinweis auf die Urproduktion. Über dieses Stichwort habe ich einige Dinge ergoogelt. Ich denke, die IHK wird mir mitteilen, dass A ohne Probleme den Honig anbieten kann.
Vielen Dank
MfG
Manilo |
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manilo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 121
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Verfasst am: 01.11.06, 22:53 Titel: |
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So, der Honig ist verkauft, die Kunden sind zufrieden, keiner hat was dagegen.
Es gibt sogar Kunden die Anfragen, ob das nächstes Jahr wiederholt wird.
Evtl. sollte der Verkäufer an Ulla Schmidt schreiben. Da Honig ja sehr gesund ist .....
MfG
Manilo |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 02.11.06, 10:27 Titel: |
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manilo hat folgendes geschrieben:: |
Evtl. sollte der Verkäufer an Ulla Schmidt schreiben. Da Honig ja sehr gesund ist
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Das sagen wohl die meisten Verkäufer über ihre Produkte. Aber Honig besteht zu einem Großteil aus Zucker. Und Zucker ist was ungesundes (hat man mir jedenafalls gesagt).  |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 02.11.06, 10:48 Titel: |
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Honig besteht zu dreiviertel aus Glucose und Fruktose, sollte bei fehlenden Gegenanzeigen in Maßen ohne starke Erwärmung genossen werden. Aber ich weiß nicht, in welchem Gesetz das steht  _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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