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Kosten bei Zug-um-Zug-Urteil

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 11:24    Titel: Kosten bei Zug-um-Zug-Urteil Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

A und B haben einen Vertrag darüber, dass A monatlich über 12 Monate Ware an B liefert und B monatlich zahlt. B zahlt aber nicht, so dass A nach 3 Monaten die Lieferung einstell. Nach Aufforderung von A, B möge erklären, dass weitere Lieferungen gewünscht seien reagiert B nicht. A möchte nach Ablauf der 12 Monate sein Geld einklagen. Was passiert, wenn er nur auf Zahlung klagt, aber nicht in den Klageantrag mit aufnimmt, dass er bereit ist, Zug um Zug zu liefern?t
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 19:48    Titel: Re: Kosten bei Zug-um-Zug-Urteil Antworten mit Zitat

Tatomir hat folgendes geschrieben::
Was passiert, wenn er nur auf Zahlung klagt, aber nicht in den Klageantrag mit aufnimmt, dass er bereit ist, Zug um Zug zu liefern?t


Dann könnte die Klage (kostenpflichtig) abgewiesen werden weil der Kaufpreis erst Zug-um-Zug nach Lieferung fällig wird.
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RAHelm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 13:17    Titel: Re: Kosten bei Zug-um-Zug-Urteil Antworten mit Zitat

OS hat folgendes geschrieben::
Tatomir hat folgendes geschrieben::
Was passiert, wenn er nur auf Zahlung klagt, aber nicht in den Klageantrag mit aufnimmt, dass er bereit ist, Zug um Zug zu liefern?t


Dann könnte die Klage (kostenpflichtig) abgewiesen werden weil der Kaufpreis erst Zug-um-Zug nach Lieferung fällig wird.


Vorsicht! So einfach ist es meiner Einschätzung nach nicht.
A kann zunächst durchaus nur beantragen, B zur Zahlung zu verurteilen.
Begründung:
Die Zug-um-Zug-Verpflichtung aus dem Vertrag begründet für B lediglich ein Zurückbehaltungsrecht (ZBR). Das ZBR ist rechtlich eine Einrede (so wie die Einrede der Verjährung). Das heißt, dass sich B auf diese Einrede ausdrücklich berufen muss - spätestens im Rechtsstreit. Beruft er sich nicht darauf, hat er Pech.
A kann also durchaus zunächst versuchen, ohne Zug-um-Zug den B verurteilen zu lassen (vielleicht wehrt sich B ja gar nicht und es ergeht Versäumnisurteil?!). Sollte sich B dann im Prozess auf die Einrede ZBR berufen, dann kann A seinen Antrag immernoch umstellen und ihn in der mündlichen Verhandlung "mit der Maßgabe stellen, dass eine Verurteilung nur Zug-um-Zug gegen..." verlangt wird.

A könnte außerdem darüber nachdenken, dem B die Einrede aus der Hand zu nehmen. Er könnte zum Beispiel den B in Annahmeverzug setzen und erklären, dass er bei Nichtabnahme innerhalb einer bestimmten Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werde.

Gruß
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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