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F ist Bafög-Empfänger und hat ein rechtliches Problem, weswegen er gern einen Anwalt aufsuchen möchte.
Leider kann er sich einen solchen nicht leisten.
F hört von einem sogenannten Beratungsschein, der durch das örtliche Amtsgericht ausgestellt wird und ein Beratungsgespräch beinhaltet.
Leider benötigt der Fall mehr als ein Beratungsgespräch, der Anwalt muss Korrespondenz mit der Gegenpartei führen.
Beratungshilfe ist meines Wissens lediglich in Strafsachen beschränkt auf eine bloße Beratung. Ansonsten ist hiervon auch die außergerichtliche Vertretung abgedeckt.
Beratungshilfe ist meines Wissens lediglich in Strafsachen beschränkt auf eine bloße Beratung. Ansonsten ist hiervon auch die außergerichtliche Vertretung abgedeckt.
Gruß
Peter H.
Ja, das ist so. Die Beratungshilfe umfaßt auch die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes, er bekommt hierfür (etwas ) höhere Gebühren als für eine bloße Beratungstätigkeit. _________________ Karma statt Punkte!
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