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Pflegeverpflichtung

 
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JuliaS
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.04, 20:29    Titel: Pflegeverpflichtung Antworten mit Zitat

Wer kennt sich aus ..
Eltern schließen mit ihrer die Firma und Immobile übernehmenden Tochter notariell eine Pflege-und Betreuungsverpflichtung ab. (Im Grundbuch eingetragen).
Sie umfaßt wörtlich :
Die Pflege und Betreuung, die Beköstigung, das Reinigen der Wohnung....alles kostenlos.
Die Tochter bekommt von den Eltern eine Vollmacht über die Konten.

Nun stirbt die Tochter, der Ehemann läßt sich die Vollmacht aufgrund dieser "geerbten" Verpflichtung übertragen. Er räumt die Konten ab.

Frage : Durfte die Bank die Vollmacht auf ihn übertragen ?

Gruss Julia
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.11.04, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Sie haben Ihren Ehemann wohl nicht im Griff?
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.04, 09:44    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ja.
Sie haben Ihren Ehemann wohl nicht im Griff?


Hallo,

solsche Antworten sind weder nett noch hilfreich, man kann sie sich verkneifen.

Gruss

Andreas
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JuliaS
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.04, 09:48    Titel: Pflegeverpflichtung Antworten mit Zitat

Danke Andreas.

@ Gast : Tochter ist tot !!!

Gruss Vienna
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HansD
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.04, 11:51    Titel: Re: Pflegeverpflichtung Antworten mit Zitat

JuliaS hat folgendes geschrieben::
Wer kennt sich aus ..
Eltern schließen mit ihrer die Firma und Immobile übernehmenden Tochter notariell eine Pflege-und Betreuungsverpflichtung ab. (Im Grundbuch eingetragen).
Sie umfaßt wörtlich :
Die Pflege und Betreuung, die Beköstigung, das Reinigen der Wohnung....alles kostenlos.
Die Tochter bekommt von den Eltern eine Vollmacht über die Konten.

Nun stirbt die Tochter, der Ehemann läßt sich die Vollmacht aufgrund dieser "geerbten" Verpflichtung übertragen. Er räumt die Konten ab.

Frage : Durfte die Bank die Vollmacht auf ihn übertragen ?

Gruss Julia


Hallo!

Das eine - Pflegeverpflichtung - hat mit dem anderen - Kontovollmacht - zunächst nichts zu tun.

Sollte der Ehemann der verstorbenen Tochter deren Alleinerbe sein, übernimmt er die Verpflichtung aus dem Plfelevertrag.

Zur Kontovollmacht:

Selbstverständlich kann und darf die Bank die Vollmacht nicht "übertragen"! Das kann nur der Vollmachtgeber. Hat die Bank Auszahlungen an einen Nichtberechtigten vorgenommen, ist sie selbstverständlich haftbar.


Gruß Hans
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JuliaS
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.04, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ Hans-
Vielen Dank für die Antwort.
Gruss Julia
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Interessierte
Gast





BeitragVerfasst am: 29.11.04, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Ehemann konnte "sich" die Vollmacht nicht übertragen. Vollmachten werden auch nicht automatisch vererbt. Und ich glaube nicht, dass eine Bank ohne schriftliche Grundlage jemandem Vollmachten einrichtet.
Kann es sein, dass die Tochter ihm evtl. schon vor ihrem Tod Vollmacht über die Konten gegeben hat ? Das wäre z.B. denkbar. In dem Fall auch kein Fehler der Bank.
In welcher Form wurden die Vollmachten ursprünglich erteilt ? Als Einzelvollmachten bei der Bank bei jedem Konto ? Oder gab es z.B. eine notariell beurkundete Generalvollmacht ? Es kommt auf jeden Fall darauf an, wie die Vollmacht -schon gegenüber der Tochter - inhaltlich ausgestattet war ?!?

LG

C.
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JuliaS.
Gast





BeitragVerfasst am: 29.11.04, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo-
die Eltern hatten der Tochter im Jahr 1991 Vollmacht über ihr Konto gegeben.
1996 ist der Vater verstorben, die Mutter ist schon seit vielen Jahren nicht mehr geschäftsfähig.

Der Schwiegersohn hatte vor dem Tod seiner Frau keine Vollmacht.

Danke fürs Antworten. Gruss Julia
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