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Wer kennt sich aus ..
Eltern schließen mit ihrer die Firma und Immobile übernehmenden Tochter notariell eine Pflege-und Betreuungsverpflichtung ab. (Im Grundbuch eingetragen).
Sie umfaßt wörtlich :
Die Pflege und Betreuung, die Beköstigung, das Reinigen der Wohnung....alles kostenlos.
Die Tochter bekommt von den Eltern eine Vollmacht über die Konten.
Nun stirbt die Tochter, der Ehemann läßt sich die Vollmacht aufgrund dieser "geerbten" Verpflichtung übertragen. Er räumt die Konten ab.
Frage : Durfte die Bank die Vollmacht auf ihn übertragen ?
Wer kennt sich aus ..
Eltern schließen mit ihrer die Firma und Immobile übernehmenden Tochter notariell eine Pflege-und Betreuungsverpflichtung ab. (Im Grundbuch eingetragen).
Sie umfaßt wörtlich :
Die Pflege und Betreuung, die Beköstigung, das Reinigen der Wohnung....alles kostenlos.
Die Tochter bekommt von den Eltern eine Vollmacht über die Konten.
Nun stirbt die Tochter, der Ehemann läßt sich die Vollmacht aufgrund dieser "geerbten" Verpflichtung übertragen. Er räumt die Konten ab.
Frage : Durfte die Bank die Vollmacht auf ihn übertragen ?
Gruss Julia
Hallo!
Das eine - Pflegeverpflichtung - hat mit dem anderen - Kontovollmacht - zunächst nichts zu tun.
Sollte der Ehemann der verstorbenen Tochter deren Alleinerbe sein, übernimmt er die Verpflichtung aus dem Plfelevertrag.
Zur Kontovollmacht:
Selbstverständlich kann und darf die Bank die Vollmacht nicht "übertragen"! Das kann nur der Vollmachtgeber. Hat die Bank Auszahlungen an einen Nichtberechtigten vorgenommen, ist sie selbstverständlich haftbar.
der Ehemann konnte "sich" die Vollmacht nicht übertragen. Vollmachten werden auch nicht automatisch vererbt. Und ich glaube nicht, dass eine Bank ohne schriftliche Grundlage jemandem Vollmachten einrichtet.
Kann es sein, dass die Tochter ihm evtl. schon vor ihrem Tod Vollmacht über die Konten gegeben hat ? Das wäre z.B. denkbar. In dem Fall auch kein Fehler der Bank.
In welcher Form wurden die Vollmachten ursprünglich erteilt ? Als Einzelvollmachten bei der Bank bei jedem Konto ? Oder gab es z.B. eine notariell beurkundete Generalvollmacht ? Es kommt auf jeden Fall darauf an, wie die Vollmacht -schon gegenüber der Tochter - inhaltlich ausgestattet war ?!?
Hallo-
die Eltern hatten der Tochter im Jahr 1991 Vollmacht über ihr Konto gegeben.
1996 ist der Vater verstorben, die Mutter ist schon seit vielen Jahren nicht mehr geschäftsfähig.
Der Schwiegersohn hatte vor dem Tod seiner Frau keine Vollmacht.
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