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A ist zur Betreuerin bestellt von C, die im Heim untergebracht ist. Bruder B war mit Bestellung von A nicht einverstanden. Hatte bei der Anhörung sogar behördlichen Betreuer vorgeschlagen um A eins auszuwischen. Nun nörgelt B mit anwaltlichem Schreiben an der Betreuung herum mit Behauptungen wie: C ist aufgeschwemmt, vermutlich wegen hohen Medikamentenverbrauchs und verlangt die Anschrift des behandelnden Arztes. A hat keine Lust sich auf die Spielchen einzulassen. Wie soll sich A verhalten?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.09.06, 12:18 Titel:
Warum sich selber Stress nachen? Anschrift des Arztes mitteilen, anschließend mit dem Arzt sprechen und ihn darüber informieren, was da auf ihn zukommen könnte. Es sollte mich doch sehr wundern, wenn der Arzt sich nicht an das Arztgeheimnis hielte... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
als Berreuer bis Du B keine Rechenschaft schuldig. ( auch nicht dessen Anwalt )
Schreib das mal einfach so dem Anwalt zurück.
Wenn er was wissen will, soll er sich ans Vormunschaftsgericht wenden.
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