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Tach;
darf ich eigentlich ohne der Einwilligung vom Absender den eMailVerkehr veröffentlichen bzw. anderen Leuten übergeben? Verstöße ich da wohlmöglich ein Datenschutzgesetz?
Wenn es nicht anonymisiert ist, dann kann es ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen sein sowie ggfs. gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vulgo: Privatsphäre).
Solange aus dem Inhalt der Mail hingegen kein Rückschluß auf den Absender getroffen werden kann, ist es üblicherweise zulässig (Argumentation mit dem Urheberrecht ist meist zwecklos), also etwa wenn Sie bei einer Mail vom Kundendienst von Blablub Software die Unterschrift "Hans Meier, Kundendienst" weglassen.
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