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Vorsorgevollmacht Rechte bei Bankgeschäften

 
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Ute S.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 18:54    Titel: Vorsorgevollmacht Rechte bei Bankgeschäften Antworten mit Zitat

Mein Vater ist hochgradig dement. Aus diesem Grunde habe ich, als die Demenz noch nicht ganz so stark fortgeschritten war, eine Vorsorgevollmacht von ihm ausfüllen lassen, die mich in allen Bereichen handeln lässt. Da mein Vater sehr gerne Haustürgeschäfte abschliesst und sich bei Werbefahrten immer wieder teure und unnötige Dinge andrehen lässt, möchte ich hier ein wenig überwachen und wenn nötig auch eingreifen und getätigte Geschäfte rückgängig machen. Bislang hat dieses auch sehr gut geklappt. Er besitzt zu meinem Leidwesen 2 Konten, eines bei der Sparkasse und ein anderes bei der (Wortsperre: Firmenname). Die Sparkasse gewährt mir Einsicht, die (Wortsperre: Firmenname) besteht auf eine Betreuungsverfügung. Muss ich diese, um bei der Post einlenken zu können, wirklich beantragen oder ist die Post hier nicht gut informiert, was die Vorsorgevollmacht betrifft. Leider ist das Ganze auf Dauer ein Rattenschwanz ohne Ende. Mein Vater kauft, abonniert und ich storniere. Den Schritt, ihm die Vollmacht über die Konten ganz zu entziehen mag ich nicht so recht gehen oder sollte ich es über kurz oder lang doch tun? Eigentlich würde ich das Konto bei der Post auch gerne kündigen, denn warum soll er 2 x Kontoführungsgebühr bezahlen. Sollte ich die Betreuungsverfügung nun beantragen oder welchen anderen Schritt soll ich gehen?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie in unseren Foren keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung oder Hilfeleistung in Steuersachen. Beides ist verboten. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.

Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, klicken Sie bitte hier und lesen bitte den gesamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

jurico weist zu Recht darauf hin, dass hier eine Rechtsberatung nicht erfolgen darf.

Nur so viel: Am besten lassen Sie sich kostenlos durch die Betreuungsstelle (Gemeinde oder Landkreis) beraten.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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