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Gesellschafter A macht von seinem im GmbH Vertrag festgehaltenen Kündigungsrecht Gebrauch: er kündigt unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Jahresende durch eingeschriebenen Brief. Kann der verbleibende Gesellschafter und Geschäftsführer B nach zwei Jahren die Kündigung für unwirksam erklären und eine über die Schriftform hinausgehende notarielle Beurkundung einfordern
Verfasst am: 07.09.06, 16:12 Titel: Geschäftsanteile und Kündigung
Hallo Thomas,
kann aus §15 GmbHG geschlossen werden, das die mit einer Gesellschafterkündigung veränderten Geschäftsanteile zusätzlich notariell reguliert werden müssen unter Mitwirkung von Gesellschafter A? Gesellschafter A hat diese Anteile mit seiner Kündigung doch der GmbH übertragen und was danach damit passiert interessiert ihn gar nicht...
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