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Etwas fehlt im Paket - Beweislast?

 
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King.Micha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 23:24    Titel: Etwas fehlt im Paket - Beweislast? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, dies ist das richtige Forum dafür.

Möchte eure Meinung dazu lesen:

Ein freier Mitarbeiter schickt an seinen Geschäftspartner ein Notebook mitsamt DVD-Laufwerk extern und Tasche zurück.

Nun behauptet der Partner, die Tasche wäre nicht dabei gewesen. Allerdings erst nach zwei Monaten.

Er beauftragt einen Anwalt, der schreibt, der Mitarbeiter wäre in Verzug geraten (Notebook mitsamt Zubehör rechtzeitig zurückzuschicken), weil die Tasche angeblich nicht mitgeschickt wurde.

Meine Frage ist: Wer trägt in diesem Fall die Beweislast? Die Mitarbeiter in der Firma sind befangen (war die Tasche im Paket oder nicht?) und werden kaum als Zeugen aussagen können, oder?

Der Anwalt möchte in diesem Fall gerne ein Honorar vom Mitarbeiter, das den Wert der Tasche weit übersteigt.

Einmal angenommen, die Tasche wird nachgeschickt, darf der Anwalt dafür vom Mitarbeiter ein Honorar fordern? Oder, die Tasche wurde mitgeschickt - wie soll das zu beweisen sein?

Was meint ihr dazu?

Freundliche Grüße

Micha
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Frage ist: Wer trägt in diesem Fall die Beweislast?


Der freie Mitarbeiter, er schuldet die Tasche.

Zitat:
Die Mitarbeiter in der Firma sind befangen (war die Tasche im Paket oder nicht?) und werden kaum als Zeugen aussagen können, oder?


Vor Gericht wird auch ein Mitarbeiter kaum lügen. Denn die Strafen für Falschaussagen sind beachtlich

Zitat:
Der Anwalt möchte in diesem Fall gerne ein Honorar vom Mitarbeiter, das den Wert der Tasche weit übersteigt.


Die Anwaltskosten richten sich nach der Brago (hat jetzt anderen Namen)

Zitat:
Einmal angenommen, die Tasche wird nachgeschickt, darf der Anwalt dafür vom Mitarbeiter ein Honorar fordern?


Ja klar, sie sind in Verzug

Zitat:
Oder, die Tasche wurde mitgeschickt - wie soll das zu beweisen sein?


Durch einen Zeugen der eingepackt hat.

Die Frage ist wann mussten Sie die Tasche zurückgeben. Waren Sie in Verzug. Wenn es eh keine Vereinbarung gab wann Sie was zurückschicken müssen können Sie die Tasche auch jetzt noch schicken ohne die Anwaltskosten tragen zu müssen.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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