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Exakte Gewerbebezeichnung - wie wichtig ist dies?

 
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Nura
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Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 18:32    Titel: Exakte Gewerbebezeichnung - wie wichtig ist dies? Antworten mit Zitat

Wie genau und treffend muss ein Gewerbe bezeichnet werden, damit es keine falschen oder unangenehmen Konsequenzen nach sich zieht? (z.B. zusätzliche Müllgebühren, Zwangsmitgliedschaft bei mehreren eventuell zuständigen Berufsgenossenschaften, mögliche Auflagen des Gewerbeaufsichtsamts etc.)

Herr X. möchte nebenberuflich ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden, das mit Wellness- und Lifestyle-Produkten zu tun hat. Er hat mehrere Produktideen entwickelt, für die er Veränderungen an der im Großhandel bestellten Ware vornehmen muss. Diese bestehen zum Beispiel im Bemalen von Kristallen, in der Zusammenstellung verschiedener Artikel zu einem Set und dessen dekorativer Verpackung in einem (gekauften oder selbst genähten) Stoffbeutelchen oder dem Einnähen von sehr kleinen Objekten in Stofftaschen. Allen Produktideen liegt zu Grunde, dass die Objekte auf schamanische Art und Weise energetisiert werden. (Hierfür gibt es in der Amtssprache sicherlich keinen treffenden Begriff?) Er will sie dann an Endabnehmer und/oder Einzelhändler im kleinen Rahmen verkaufen.

Wie umschreibt Herr X. seine Tätigkeit in Bezug auf Wellness- und Lifestyle-Produkte am sinnvollsten?
Bei „Vertrieb, Verkauf oder Handel“ werden wahrscheinlich Verkaufs- und/oder Lagerräume vorausgesetzt. Da Herr X. nur auf Bestellung Gegenstände anfertigt, benötigt er weder Verkaufs- noch Lagerräume. Er kann alle Tätigkeiten von seiner Privatwohnung aus erledigen.
„ Produktion, Herstellung oder Anfertigung" klingt ebenfalls nach einem Betrieb, der möglicherweise besondere Räumlichkeiten oder Maschinen voraussetzt. Abgesehen von einer Nähmaschine, die in vielen privaten Haushalten vorhanden ist, ist dies jedoch nicht der Fall.
„Vermittlung von Wellness- und Lifestyle-Produkten“ schließt zwar die Nutzung gewerblicher Räume aus, jedoch dürfte Herr X. dann – meines Wissens – keine Veränderungen an der Ware vornehmen.
„Veredelung“ käme seiner Tätigkeit noch am nächsten, aber wahrscheinlich gibt es diesen Begriff in diesem Zusammenhang nicht.
Oder fällt das Ganze sogar unter einen künstlerischen/gestalterischen Rahmen?
Was ist mit der hauptsächlichen Tätigkeit, der Energetisierung? Schließlich bewirkt diese die Wertsteigerung der Grundmaterialien, die einen nicht unerheblichen Preisunterschied zu nicht energetisieren Objekten rechtfertigt.

Gruß – Nura
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich würde zunächst mal bei der zuständigen HWK nachfragen, ob die "Fertigung" der Taschen nicht möglicherweise zumindest hanwerksähnlich ist, weil dann eine Eintragung bei der HWK in das entsprechende Register vorgenommen werden müsste. Der Begriff "Kunst" in Abgrenzung zum Gewerbe sehe ich hier nicht.

Ansonsten könnte ggf. das Baurecht (Nutzungsänderung?) eine Rolle spielen. Ich sehe das hier auch nicht, aber zumindest, was Pkw-Stellplätze angeht; vielleicht mal beim Bauamt erfragen.

Das Gewerbeaufsichtsamt (hier jetzt Landesamt für soziale Dienste oder so ähnlich) kommt in der Regel nur dann ins Boot, wenn X Angestellte hätte (wg. Tolietten, Aufenthaltsräumen etc.)

Das Gewerbeamt, bei dem die Anmeldung zu machen ist, prüft das meines Wissens nicht. Den Gegenstand des Gewerbes korrekt zu bezeichnen, ist Sache des Anmeldenden (einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung).

Ob es bei der Bezeichnung tatsächlich eine Rolle spielt, dass einzelne Teile zu Sets zusammengestellt werden? Eher nicht. Ich würde bei der Gewerbeanmeldung genau das angeben, was ich tatsächlich auch vorhabe, Handel mit, Vertrieb von? Ansonsten könnte auch die IHK Tips geben.
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