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Verfasst am: 21.09.04, 14:48 Titel: Unbezahlter Zwangsurlaub in Zahnarztpraxis
Ein Zahnartzt schickt seine vollzeitbeschäftigte (38,5h) Stuhlassistenz in unbezahlten Zwangsurlaub, da er wegen Patientenpunktwert-Überschreitung einen hohen Betrag an die Krankenkasse zurückzahlen mußte und jetzt weniger arbeiten will. Der Zwangsurlaub (c. 3 Wochen bis Jahresende) soll mit dem 12. Monatsgehalt und dem Weiihnachstsgeld verrechnet werden. Der Zahnarzt droht nun demjenigen mit Kündigung, welcher nicht auf den unbezahlten Zwangsurlaub eingeht.
Ist eine in diesem Kontext erfolgte Kündigung aus betrieblichen Gründen vor dem Arbeitsgericht anfechtbar?
Kann die Stuhlassistenz den unbezahlten Zwangsurlaub verweigern?
Wie vorgehen, um die Verrechnung zu vermeiden?
Verfasst am: 21.09.04, 17:21 Titel: Re: Unbezahlter Zwangsurlaub in Zahnarztpraxis
Hallo Zahnarzthelferin,
ich sehe das so, dass dein Chef es vermeiden möchte eine von seinen Helferinnen zu kündigen und deshalb diese Möglichkeit einräumt. Wenn er weniger Patienten behandeln möchte, dann wird er das tun. Aber dann brauch er auch keine 3 Helferinnen mehr, sondern nur noch 2 und eine fliegt raus. Die Regelung sichert somit eure Arbeitsplätze.
Zumindest sehe ich das jetzt so, ohne mal gesetzliche Regelungen einzubeziehen, sondern nur vom Verständnis her.
Verfasst am: 21.09.04, 17:27 Titel: Re: Unbezahlter Zwangsurlaub in Zahnarztpraxis
Er wird dir ausserdem sicher nicht kündigen, weil du mit der Regelung nicht einverstanden bist, sondern weil er eben keine Arbeit hat. Wo keine Arbeit ist, bedarf es auch keines Arbeitnehmers. Ich finde diese Lösung sehr sozial, besser als sich beim Arbeitsamt rumdrücken zu müssen. Begeistert wäre ich trotzdem erstmal nicht, weil das ja mit finanziellen Einbußen einhergeht. Aber nur 60% vom Bruttolohn zu bekommen und arbeitslos zu sein, finde ich dann doch schlimmer
Verfasst am: 21.09.04, 17:29 Titel: Re: Unbezahlter Zwangsurlaub in Zahnarztpraxis
Zur Ergänzung:
...und wenn in dieser Praxis nicht mehr als 5 Vollzeit-Mitarbeiter|nnen sind, dann hat er es mit der Kündigung auch ziemlich einfach. Man muss halt überlegen, was in dem Fall das kleinere Übel wäre arbeitslos oder ein paar Wochen opfern.
Verfasst am: 22.09.04, 14:29 Titel: Re: Unbezahlter Zwangsurlaub in Zahnarztpraxis
Danke an alle!
Ist schon klar, wollte aber eigentlich mal die rechtliche Seite beleuchtet haben.
Bin bereits 15Jahre hier vollzeitbeschäftigt. Wir haben zwei Ärzte und mehr als 5 Vollzeitkräfte. Betroffen ist aber nur die Stuhlassistenz. Warum meldet er eigentlich keine Kurzarbeit an?
Verfasst am: 23.09.04, 11:40 Titel: Re: Unbezahlter Zwangsurlaub in Zahnarztpraxis
Wie lange sind die anderen Damen dort beschäftigt? Wenn er sein Vorhaben dieses Jahr noch durchsetzen will, ist er ja direkt darauf angewiesen, dass ihr zustimmt, da zb deine Kü-Frist sicher extrem lang wäre.
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