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Meine Schwiegermutter hat ihrem Sohn DM 100.000,00 geliehen und er hat ihr dafür eine Grundschuld in gleicher Höhe bewilligt. Für diese Grundschuld erhält sie vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde. Dann herrscht für Jahre Funkstille zwischen Mutter und Sohn.
Vor einem Jahr erfährt sie, dass ihre Grundschuld drei Monate nach Bewilligung in einer Folgeurkunde ersatzlos von Sohn zurück genommen wurde. Der Notar hat sie dazu nicht befragt und sie auch nicht darüber informiert. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgte auch nicht, da der Notar nicht die erste, sondern lediglich die Folgeurkunde beim GbA eingereicht hat.
Inzwischen ist das Haus anderweitig verkauft, beim Sohn ist nichts zu holen.
Klarer Fall von Notarhaftung, so dachten wir.
Nein, sie hätte sich beim GbA erkundigen müssen, warum sie keine Eintragungsnachricht ihrer Grundschuld erhalten hätte.
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