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Hallo,
es geht um die Frage, welche Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung Anwendung finden.
Mitte 2004 erlitt meine Freundin einen Unfall. Die ursprünglichen Versicherungsbedingungen (UVB) sahen vor, daß durch einen Arzt der Eintritt einer Invalidität bis zum Ablauf von 21 Monaten festgestellt werden muß.
Anfang 2005 traten neue UVB in Kraft, die diese Frist auf 24 Monaten verlängerten. Die UVB wurden, versehen mit Hinweisen, Anfang 2005 zugeschickt. Zwar traten Anfang 2006 neue UVB in Kraft, die jedoch wegen der Kündigung des Vertrages nie zugeschickt wurden.
Gelten nun die ursprünglichen UVB für 2004, weil der Unfall 2004 passierte, oder die längeren Fristen der UVB 2005?
Vielen Dank für ein paar Antworten. Bedauerlicherweise kommt es genau auf die drei Monate an.
Grüße und schönes Wochenende.
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grundsätzlich gelten zu einem Schaden immer diejenigen Bedingungen, auf denen der Vertrag aufgebaut war, als der Schaden eintrat. _________________ Kind regards
Es gelten die Bedingungen, zu denen 2004 der Vertrag geschlossen wurde.
Die Bedingungen AUB2005 gelten für Versicherungsfälle, die ab 2005 eintreten und die AUB2006 hätten für Versicherungsfälle die 2006 eingetreten wären Gültigkeit wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. _________________ MfG,
Duisburger
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