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Allgemeine Gültigkeit von EMail-Verträgen

 
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R4fT4m4N
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Anmeldungsdatum: 08.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 19:40    Titel: Allgemeine Gültigkeit von EMail-Verträgen Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe eine Frage zu der allgemeinen Gültigkeit von Email-Verträgen.

Da sind 2 Partner, die sich über das Internet kennengelernt haben. Der Eine hätte einen Programmierauftrag zu vergeben. Der andere Partner ist interessiert an dem Angebot, daraufhin sendet der Auftragsgeber einen kompletten Vertrag, mit einem Auftragsinhalt, Name und Adresse der Vertragspartner, Bearbeitungszeitraum, Datum des Vertragsabschlusses und seiner digitalen Unterschrift.
Der andere Partner schickt den Vertrag zurück, aber nur die letzte Seite, welche lediglich den Bearbeitungzeitraum, Zahlungsvereinbarungen und Unterschriften enthält.

Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verträge bedürfen keiner besonderen Form. Sie können schriftlich, mündlich, sogar durch übereinstimmendes Verhalten abgeschlossen werden.

Im obigen Fall würde ich von einem gültigen Vertrag ausgehen.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd davon ausgehen, dass er nur die letzte Seite ausdrucken wollte w/ den Unterschriften und du dir die anderen Seiten selbst dazuheften kannst. Krieg ich ab und zu von Kunden genau so zurück.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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