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Verfasst am: 27.11.04, 14:02 Titel: Abstand eiines Gastanks vom Nachbarhaus
Ein Nachbar will direkt neben unser Haus einen freistehenden Flüssiggastank aufstellen. Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften, z.B. bezüglich eines einzuhaltenden Mindestabstandes?
Nach baurechtlichen Vorschriften wäre in Baden-Württemberg dann ein Abstand einzuhalten, wenn der Tank höher als 2,50 m und die Wandfläche zum Nachbargrundstück mehr als 25 m² betragen würde.
Bestimmungen über Abstände enthalten meines Wissens aber Richtlinien für die Aufstellung von Flüssiggasbehälter. Auf die habe ich im Moment aber keinen Zugriff.
m.E ergibt sich das Maß aus der Feuerungsverordnung (FeuVO).
Es wird dort 2 Aufstellungsarten unterschieden. Oberirdisch und erdgedeckt.
nun je nach Lagerungsart und Rauminhalt des Behälters ergibt sich unterschiredliche Radius des kegelförmiges Schutzzonen (Oberirdisch und erdgedeckt im Freien aufgestellte Flüssiggas-Behälter müssen von zeltförmigen Schutzzonen umgeben sein) um den Behälter herum.
Im übrigens Jedes Bundesland hat eigene FeuVO, dies wird aber nicht sehr viel von einander abweichen.
nun nur ein paar Zahlen
bei Rauminhalt bis 5000 l und Oberirdische Lagerung(aus der flüsseigen Phase): R=Radius des Schutzkegels=5 m
bei Rauminhalt über 5000 l und Oberirdische Lagerung(aus der flüsseigen Phase): R=Radius des Schutzkegels=10 m
bei Rauminhalt bis 5000 l und Oberirdische Lagerung(ausschließlich aus der GAS Phase): R=Radius des Schutzkegels=3 m
bei Rauminhalt über 5000 l und Oberirdische Lagerung(ausschließlich aus der GAS Phase): R=Radius des Schutzkegels=5 m
bei Rauminhalt bis 5000 l und erdgedeckte Lagerung(aus der flüssigen Phase oder ausschließlich aus der GAS Phase): R=Radius des Schutzkegels=3 m
bei Rauminhalt über 5000 l und erdgedeckte Lagerung(aus der flüssigen Phase oder ausschließlich aus der GAS Phase): R=Radius des Schutzkegels=5 m
Im Übrigens das Grundfläche des Kegels soll auf dem selben Grundstück liegen - Gott sei Dank auch - _________________ Gruß
Hichkaas
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