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-Autounfall , Verzichtserklärung am Unfallort

 
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Qualle
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 10:32    Titel: -Autounfall , Verzichtserklärung am Unfallort Antworten mit Zitat

Autounfall , Verzichtserklärung am Unfallort

Mein Fahrzeug fürs Grobe ist ein 1990 Golf 2 den ich seit 16 Jahren besitze und ich fahre mit beiden meiner PKW`s 30 % SFR, also lange unfallfrei (letzter Unfall 1976 ) Der Verkehrswert des Pkw ist 6-800€.
Nun ist mir ein Pkw hinten aufgefahren. Stoßstange und Heckteil eingedrückt. Der andere Fahrer ist Schuld und hat ein Verwarngeld erhalten und angenommen. Mein Vorschlag mir sofort 400€ zu geben und ich unterschreibe ihm ein Verzichtserklärung hat der Fahrer abgelehnt.

Nun hatte er noch die Befürchtung, das ich bei einer höheren Schaden,doch seine Versicherung in Anspruch nehme.

Nun meine Frage:

Kann ich als Fahrer, auch wenn eine andere Person Halter und Versicherungsnehmer ist eine rechtsverbindliche Verzichtserklärung am Unfallort abgeben?


Oder ist der Halter immernoch berechtigt einen höhern Schaden bei der Versicherung anzumelden?




Es wäre für ihn ein billiger Unfall gewesen. Nun war ich beim Gutachter, Rechtsanwalt und die Sache wird über die Versicherung abgerechnet.

Nun bekomme ich ca. 450€ , aber der Gutachter kostet ca. 200€ und der Rechtsanwalt verlangt die gleiche Summe, mit MwSt. kommen 1000€ heraus

Und er wird im SFR steigen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 12:06    Titel: Re: -Autounfall , Verzichtserklärung am Unfallort Antworten mit Zitat

Qualle hat folgendes geschrieben::

Kann ich als Fahrer, auch wenn eine andere Person Halter und Versicherungsnehmer ist eine rechtsverbindliche Verzichtserklärung am Unfallort abgeben?

Oder ist der Halter immernoch berechtigt einen höhern Schaden bei der Versicherung anzumelden?


Sie können rechtverbindliche Erklärungen abgeben wie Sie wollen, machen sich aber ggf. schadenersatzpflichtig gegenüber dem Eigentümer des Fahrzeugs, der ja der eigentlich Geschädigte ist.
_________________
MfG,
Duisburger

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