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Mir ist nicht ganz klar, ob die Anfrage hier oder im Forum Strafrecht richtig platziert ist.
Als Moderator in einem (nicht-politischen) Forum habe ich u.a. die Aufgabe, auf Dinge zu achten, die den Netiquetten widersprechen und sie u.U. zu entfernen bzw. deren Entfernung zu veranlassen.
Ein User hat als Avatar das folgende Bild gewählt:
http://666kb.com/i/ahf7jrl4cafgom8v2.png
(sollte es verboten sein, auf diesem Wege Bilder einzubinden, bitte ich um Entschuldigung - hab keine entsprechende Vorschrift hier in diesem Forum gefunden
Zusätzlich setzt er als "Motto" folgenden Satz unter jedes seiner Postings:
"Anarchie statt Staat"
Seine Postings selber sind inhaltlich im Übrigen "clean" und nicht zu beanstanden.
Was ist das für ein "Wappen"? Wofür steht es?
Wenn ich das richtig sehe, erscheinen oben links Hammer und Sichel, das Symbol der 1956 gerichtlich verbotenen KPD. Ist danach nicht davon auszugehen, daß auch der Gebrauch eines derartigen Symbols verboten ist?
Kann ich also die Entfernung des Avatars und/oder dieses Mottos verlangen?
Oder muß ich beides tolerieren und unter "jugendliche Unreife" verbuchen?
Für eine schnelle Beantwortung bedanke ich mich herzlich!
Gruß Bonsaifreund
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.09.06, 09:03 Titel:
Unter dem genannten Symbol konnte ich mir nicht so recht etwas vorstellen.
Die Abbildung von "Hammer und Sichel" ohne weiteren Zusatz ist m.W. nicht strafbar. Es muß sich um Kennzeichen bestimmter verbotener Vereinigungen handeln, wenn eine Strafbarkeit nach § 86a StGB vorliegen soll. Es reicht nicht aus, daß die verbotenen Vereinigungen Kennzeichen verwenden, die auch von anderen gebraucht werden.
Auch die DKP benutzt weiter das "Hammer und Sichel"-Symbol. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 wurden den aufgeführen Kennzeichen solche gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (Abs. 2 S.2). Neonazis waren zunehmend mit leicht abgewandelten Zeichen wie spiegelverkehrten oder invertierten Hakenkreuzen aufgefallen. Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet "zum Verwechseln ähnlich", dass ein "nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender" Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt. Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.
Wenn ich mir das Bild anschaue, erkenne ich weder ein verbotenes Symbol noch ein zum Verwechseln ähnliches.
Bei der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde (Landesamt für Verfassungsschutz) kann man sicher mit den vorhandenen Daten einmal anfragen, wie das Motto und das Forenmitglied zu beurteilen sind.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 11.09.06, 18:48 Titel:
Ist das nicht eher die Flagge der UDSSR?? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Bei der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde (Landesamt für Verfassungsschutz) kann man sicher mit den vorhandenen Daten einmal anfragen, wie das Motto und das Forenmitglied zu beurteilen sind.
Ja, gute Idee. Man sollte auch versuchen, den Arbeitgeber des Forumsmitglieds herauszufinden, und ihm von der Sache erzählen. Vorsorglich sollte man die Gefahrenabwehrbehörde bitten, diesem Menschen in eine Gewalttäter-Datei aufnehmen (z. B. Limo), sodass er für alle Demotermine und Papstbesuche Meldeauflagen erhält.
Sicherlich nicht zu empfehlen ist es, sich mal über den Begriff Freie Meinungsäußerung schlau zu machen. Denn dann könnte man fälschlicherweise zu der Ansicht kommen, dass hier nur jemand mit gewissen politischen Ansichten seine Meinung vertritt.
Sorry Nordland,
ich hatte eine ernsthafte Frage gestellt und ernsthafte Hilfe erwartet - mit Ironie ist mir nicht geholfen . . .
Sorry Bonsaifreund,
aber das war eine Anmerkung zu der Aussage von rueger. Deine Frage ist im Wesentlichen schon beantwortet worden. Zusammengefasst: das Symbol und die Aussage fallen unter die freie Meinungsäußerung, etwas Verbotenes ist nicht zu erkennen.
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