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Verfasst am: 09.09.06, 20:57 Titel: Lügende Anwälte im schriftlichen Verfahren
Hi,
folgender Fall geht mir nicht aus dem Kopf: Ein Verfahren vor einem Amtsgericht, das schriftliche Verfahren wurde angeordnet, weil der Streitwert bei nur 400 EUR liegt. Der Anwalt des Beklagten, der seinen eigenen Sohn vertritt, lügt in den Schriftsätzen nachweislich, dass sich die Balken biegen.
Kann man gegen diesen Anwalt in irgendeiner Art und Weise vorgehen?
Die Frage die sich mir stellt ist doch, ob dabei auch gelogen werden darf. Es geht ja nicht darum, dass er das Recht sehr weit auslegt, sondern er schlicht und einfach bei der Tatsachendarstellung lügt. Wenn ein Zeuge sowas tun würde, wäre dass eine Falschaussage. Ist der Anwalt in dieser Situation privilegiert? Und wann könnte man von einem Prozessbetrug sprechen?
Ein Anwalt lügt nicht, er legt im schlimmsten Fall die Wahrheit nur anders aus.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
folgender Fall geht mir nicht aus dem Kopf: Ein Verfahren vor einem Amtsgericht, das schriftliche Verfahren wurde angeordnet, weil der Streitwert bei nur 400 EUR liegt. Der Anwalt des Beklagten, der seinen eigenen Sohn vertritt, lügt in den Schriftsätzen nachweislich, dass sich die Balken biegen.
Kann man gegen diesen Anwalt in irgendeiner Art und Weise vorgehen?
Danke für die Antworten
Fleetmaus
Weil der Streitwert bei nur 400 Euro liegt, kann immer noch ohne Weiteres eine mündliche Verhandlung auf Antrag einer Partei oder eines Prozessbevollmächtigten anberaumt werden. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.09.06, 18:00 Titel:
Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Es geht ja nicht darum, dass er das Recht sehr weit auslegt, sondern er schlicht und einfach bei der Tatsachendarstellung lügt.
Die Frage ist, lügt er persönlich oder trägt er nur die (mutmaßlichen) Lügen seines Mandanten vor? Genau deswegen ist gegen den Anwalt in der Regel nichts zu machen, da er - neben den rechtlichen Ausführen - bzgl. Tatsachen ja nur die Aussagen seines Mandanten wiedergeben kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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