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Eigentum im GG

 
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Werner May
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Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 07:57    Titel: Eigentum im GG Antworten mit Zitat

Artikel 14 des GG lautet: (1) “Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen…“

Nach meinem Verständnis heißt das. Jeder Staatsbürger darf sich so viel Eigentum zulegen, wie er für den persönlichen Bedarf und den Bedarf seiner Familie benötigt. Was darüber hinaus geht muss zugleich „dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen. Jeder der sich Eigentum zulegt geht automatisch eine Verpflichtung ein. Das besagt der kurze aber wichtige Satz, der fast schon ein Befehl ist: „Eigentum verpflichtet.“ Der Punkt hier ist wichtig, denn er bekräftigt dass es kein „wenn und aber“ gibt. Der nächste Satz bestimmt wem gegenüber die Verpflichtung eingegangen wird: „dem Wohle der Allgemeinheit“. Und er besagt noch etwas. Wer sein Eigentum gebraucht hat der Allgemeinheit damit zu „dienen“. Wer reich ist dient den Armen, damit diese zu einem gerechten Ausgleich kommen können!!

Damit wollte der GG-Geber verhindern, dass die Anschaffung von Eigentum zum Missbrauch führt. Er hat bewusst „Schranken“ gesetzt. Die erste Schranke ist bereits genannt: „Eigentum verpflichtet.“

Die zweite Schranke befindet sich im Artikel 2 (1) GG: „Jeder hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt…“ Hier ist die zweite Schranke: „…soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.“

Hier sind noch einige andere Schranken, die unschwer aus den Begriffen herauszulesen sind:
„Gerechtigkeit“ – Gerechtigkeit herrscht nur dann, wenn die sozialen Unterschiede gering sind.
„Menschenrechte“ – Natürlich hat jeder Mensch ein Recht auf einen Arbeitsplatz. Wird er ihm genommen fällt er den Mitmenschen zur Last, was „Unrecht“ bedeutet. Wer nicht nur für sich und seine Familie Geld erarbeiten muss sondern noch für 20 Mitbürger, denen man den Arbeitsplatz zerstört hat, hat keine Möglichkeit der „freien Entfaltung“ (Art. 2 GG).
Weitere Schranken sind: „Gleichheit“, „gleichwertige Lebensbedingungen“, „Freiheit der Berufswahl“, „freie Wahl des Ausbildungsplatzes“, „Ehe und Familie werden geschützt“…

Damit die Schranken eingehalten werden, hat der GG-Geber sogar einschneidende Vorgaben gemacht: Wer seiner Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit nicht nachkommt, kann „enteignet“ werden (Art. 14(3)GG). Sogar „Grund und Boden“ und „Produktionsmittel“ können in Gemeineigentum überführt werden (Art. 15GG).
Hiermit ist unmissverständlich festgeschrieben: Wer durch sein Verhalten dem Wohl der Allgemeinheit Schaden zufügt muss bestraft werden, denn das oberste Grundprinzip eines Staates ist „das Wohl der Allgemeinheit“ und nicht die ungebremste „Entfaltung“ Geld- und machtgieriger Einzelpersonen.

Nach der mir vorliegenden Ausgabe des GG (Beck-Texte 2004) ist es schlichtweg verfassungswidrig, dass Arbeitsplätze reduziert werden, damit Vorstände und Aktionäre einen größeren Gewinn einstreichen.

Ein Beispiel: Nach der eigenen „Definition“ unserer Politischen Führung mit den Hartz IV-Gesetzen ist es vollkommen ausreichend wenn jeder Erwachsene 300 Euro pro Monat auf die Hand erhält. Das verstößt nicht gegen die „Menschenwürde“, ist ausreichend für die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, genügt für ausgiebigen „Konsum“ und mit dem Rest kann man sich privat um die „Rente“ kümmern.
Die Abgeordneten, die das beschlossen haben nehmen sich etwa 7000 Euro pro Monat „Entschädigung“ (da kommt noch einiges hinzu, ist jetzt aber nebensächlich und nur ein Beispiel). Folgerichtig haben sie etwa 6700 Euro an Eigentum, das sie persönlich gar nicht bedürfen. Gut, sie haben vielleicht noch eine Frau oder einen Ehepartner und 2 Kinder in ihrer „Bedarfsgemeinschaft“. Dafür schreibe ich ihnen 3x300 Euro gut. Es verbleiben noch 5800 Euro pro Monat an „überflüssigem“ Eigentum. Solange sie das Geld unter das Kopfkissen legen ist das laut GG in Ordnung. Gebrauchen sie das Geld, gehen die Abgeordneten eine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit ein. Wie könnten sie es „gebrauchen“?
- Sie legen es gut verzinst an, damit es „arbeiten“ und sich vermehren kann. – (Das dient der persönlichen Bereicherung und schadet der Allgemeinheit. Es ist demnach verfassungswidrig).
- Sie kaufen sich eine Eigentumswohnung. Über deren Vermietung wollen sie wieder einen zusätzlichen Gewinn einfahren. – (Das dient der zusätzlichen persönlichen Bereicherung, ist demnach verfassungswidrig und die Wohnung muss leider dem Gemeinwohl zugeführt werden)
- Sie beteiligen sich an einer Firma um ihr Eigentum zu vermehren. – (Das dient der persönlichen Bereicherung und nicht der Allgemeinheit. Ihre Eigentumserhöhung ist verfassungswidrig und ihre Anteile an der Firma können „vergesellschaftet“ werden).

Das alles lese ich aus dem Wortlaut und dem Wesensgehalt des Grundgesetzes. Im Artikel 19(2) GG erfahre ich, dass die Grundrechte in ihrem „Wesensgehalt“ nicht einmal „angetastet“ werden dürfen. Irgendetwas stimmt da nicht.

Wie sehen juristisch Interessierte die Verpflichtung bei der Anschaffung übermäßigen Eigentums?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe nur, daß alle paar Wochen jemand ankommt, der meint, er wäre der erste, der so "schlau" ist und dessen Interpretation der Verfassung die einzig richtige ist.
Gegenfrage: wenn das alles so stimmt, warum reichen Sie dann keine (kostenfreie) Verfassungsbeschwerde ein und werden zum Helden aller sozial Benachteiligten? Mit den Augen rollen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich deshalb. Winken
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Werner May
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat 2 Gründe:
1.) habe ich vor einigen Jahren eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil ich wissen wollte ob ich als Steuerzahler die kriminellen Machenschaften (vom illegalen Waffenexport bis zur Unterstützunmg von Folterknechten) unserer Politiker tatsächlich durch meine Steuern mitfinanzieren muss. Dies, so meine Begründung; verstoße gegen meine Religionsfreiheit und gegen die Strafprozessordnung, da ich vorsätzlich Straftaten mitfinanziere.
Die Klage wurde gar nicht erst angenommen. Ich habe einen Klagerezwingungsantrag gestellt, der ebenfalls abgewiesen wurde und zwar ohne Angabe von Gründen.
Daraufhin habe ich von meinem Widerstandsrecht gebrauch gemacht und die Steuerzahlungen verweigert.

Auf der Suche nach einer Antwort, warum das höchste deutsche Gericht offensichtlich unsere Politiker nicht wirklich kontrollieren will habe ich entdeckt, dass unsere Politiker die Richter selbst bestimmen und daher ein gewisses "Loyalitätsverhältnis" besteht. Von einer lupenreinen "Unabhängigkeit" kann also keine Rede sein.

2.) Die Frage läßt sich auch auf einer anderen Ebene beantworten. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes erhalten ein Gehalt, an dem sich dann auch die "Entschädigung" unserer Abgeordneten orientiert. Man kann in etwa das gleiche Rechenmodell anwenden wie in meinem Beitrag. Würden diese Damen und Herren das im GG geforderte "Allgemeinwohl" mit den o.g. Schranken durchsetzen, müssten sie ihr Gehalt rapide kürzen. Denn auch sie erhalten erheblich mehr, als die allgemein notwendigen 300 Euro.
Jetzt bitte nicht den Einwand: Die einen arbeiten und die anderen nicht. Wenn jemand der Arbeitsplatz geraubt wurde ist er Opfer und kein Täter. Dass man die Opfer auf die unterstes Stufe in einem Staat stellt, sagt schon viel über die Moral der Herrschenden aus, die die eigentlichen Täter sind. Sie sind es, die ihr Eigentum über Aktien und Zinsen zusätzlich vermehren...

Politiker und Richter sitzen im gleichen "Eigentumsboot" das auf den Wellen der Ungerechtigkeit schwimmt. Welche Chance hat da ein Wassertropfen das Boot zum Kentern zu bringen? Erst müssen andere Menschen zu der gleichen Erkenntnis kommen, dann können daraus Wellen entstehen. Sinnvoll wäre es, wenn die Juristen, die mit in dem Boot sitzen, sich endlich in das Bad der Allgemeinheit begeben und sich am Wellengang beteiligen.
Richter und Staatsanwälte haben sogar eine Eid darauf geleistet sich für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Sie müssen schwimmen und nicht rudern. Sie haben nicht in dem Boot zu sitzen, sondern müssten aus dem Bad der Menge die Politker und ihre Gesetze kontrollieren. Dann erst haben wir einen Staat, der sich Rechtsstaat nennen darf.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen Lachen
.
Zitat:
ich habe einen Klagerezwingungsantrag gestellt, der ebenfalls abgewiesen wurde und zwar ohne Angabe von Gründen.

Weil es das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nicht gibt

Zitat:
Dies, so meine Begründung; verstoße gegen meine Religionsfreiheit und gegen die Strafprozessordnung, da ich vorsätzlich Straftaten mitfinanziere.
Die werden vor Lachen Lachen unter dem Tisch gelegen haben

Zitat:
Daraufhin habe ich von meinem Widerstandsrecht gebrauch gemacht
Sag jetzt nicht, du meinst Art. 20 IV GG?
Deine Verfassungskenntnisse scheinen ja besser zu sein, als die sämtlicher Rechtsprofessoren in D.

Auch zum Rest: Was sagt eigentlich dein Arzt??

Ach ja: 350 EUR Pro Person zzgl. Kosten für Wohung und Heizung: Ich kenne Leute in Lohn und Arbeit, die wären froh, wenn sie das hätten.
Frag mal bei der Frisöse oder dem Bäckergesellen
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Werner May hat folgendes geschrieben::
Würden diese Damen und Herren das im GG geforderte "Allgemeinwohl" mit den o.g. Schranken durchsetzen, müssten sie ihr Gehalt rapide kürzen.


Netter rhethorischer Trick, eine Variante der self fulfilling prophecy.
Genau so gut könnte ich per Verfassungsbeschwerde fordern, daß Verfassungsrichter nicht älter sein dürfen als 30 und wenn das dann abgelehnt wird, den Grund der Ablehnung darin suchen, daß die Richter alle über 30 sind und sich selbst arbeitslos gemacht hätten, wenn sie meiner natürlich völlig zutreffenden Ansicht gefolgt wären. Lachen

Sorry, aber mit dem billigen Argument können Sie an Stammtischen um die Lufthoheit jenseits des dritten Promilles kämpfen, aber bitte nicht in einem Fachforum.

Werner May hat folgendes geschrieben::
Daraufhin habe ich von meinem Widerstandsrecht gebrauch gemacht und die Steuerzahlungen verweigert.


Waren Sie dann auch so konsequent und haben die aus Steuergeldern finanzierten Leistungen ebenfalls zurückgewiesen? Polizei und sowas? Autobahnen? Mit den Augen rollen
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Norb
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 12:14    Titel: Re: Eigentum im GG Antworten mit Zitat

Wie passt dieser Satz:
Werner May hat folgendes geschrieben::

Nach meinem Verständnis heißt das. Jeder Staatsbürger darf sich so viel Eigentum zulegen, wie er für den persönlichen Bedarf und den Bedarf seiner Familie benötigt. Was darüber hinaus geht muss zugleich „dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen.


zu diesem:
Zitat:
Daraufhin habe ich von meinem Widerstandsrecht gebrauch gemacht und die Steuerzahlungen verweigert.



Denken wir mal drüber nach... Mit den Augen rollen
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Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 12:39    Titel: Re: Eigentum im GG Antworten mit Zitat

Norb hat folgendes geschrieben::



Denken wir mal drüber nach... Mit den Augen rollen


Da braucht man nicht drüber nachzudenken.

Wie nicht selten gibt es politisch unzufriedene, die sich entgegen allem, wofür die Begriffe "Demokratie und Rechtsstaat" stehen, auf ganz persönliche Interpretationen der Realität fixieren.

Herr May z.B. hat wie des öfteren in solchen Fällen - vom "System" eine Abfuhr hinsichtlich bestimmter eigensüchtiger Ziele erhalten und versucht nun, dem "System" generell Boshaftigkeit zu unterstellen.

Wie macht das Herr M.?

Ganz einfach: mit einer unter z.B. Querulanten sehr verbreiteten Methode:

Man nehme die Verfassung und weise ihr eine neue Bedeutung zu.

Nicht die Bedeutung, die die Verfassung selbst meint.

Nicht die Bedeutung, die das Gericht, das die Verfassung zuständig erklärt, um über die Bedeutung der Verfassung zu entscheiden.

Nein, geschaffen wird das "lex May" - die Rechtsordnung nach Gutdünken des Herrn May. Und alle, die das anders sehen, sind natürlich Feinde des "Guten".

Und was bedeutet das? Ganz einfach: Das ist im Kern in Plädoyer für reinste faschistoide Diktatur:

Denn was wird denn hier versucht?

Ganz genau: Dem Rest der Bevölkerung soll erzählt werden, dass nicht ihre - entsprechend der Verfassung zu Stande gekommene Meinung - über die Auslegung der Verfassun zählt. Sondern dass sich alle dem "Diktator" May hinsichtlich deren egozentrisch motivierter Auslegung zu beugen haben.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall hat da jemand den Kategorischen Imperativ gründlich mißverstanden. Winken

Etwas abgewandelt:

Kat. Imp.: "Handle so, daß die Grundlage Deines Handelns auch eine Verfassung darstellen könnte."

Querulant: "Handle so, als wäre die Grundlage Deines Handelns die Verfassung."

Cool
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Barbara Wanger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Edenkoben

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wie habe ich doch mal in Staats- und Verfassungsrecht so schön gelernt:
wesentlich gleiches ist gleich, und wesentlich ungleiches ist ungleich zu behandeln.

Ich denke, dieser Satz reicht eigentlich aus.
Unser Dozent hat immer gesagt: Ich kann ja auch nicht für eine Katze Hundesteuer erheben, nur weil sie auch Fell hat und auf vier Pfoten läuft! Winken
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 08:03    Titel: Re: Eigentum im GG Antworten mit Zitat

Werner May hat folgendes geschrieben::
Solange sie das Geld unter das Kopfkissen legen ist das laut GG in Ordnung.

Schadet der Allgemeinheit.
Werner May hat folgendes geschrieben::

Gebrauchen sie das Geld, gehen die Abgeordneten eine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit ein. Wie könnten sie es „gebrauchen“?
- Sie legen es gut verzinst an, damit es „arbeiten“ und sich vermehren kann. – (Das dient der persönlichen Bereicherung und schadet der Allgemeinheit. Es ist demnach verfassungswidrig).
- Sie kaufen sich eine Eigentumswohnung. Über deren Vermietung wollen sie wieder einen zusätzlichen Gewinn einfahren. – (Das dient der zusätzlichen persönlichen Bereicherung, ist demnach verfassungswidrig und die Wohnung muss leider dem Gemeinwohl zugeführt werden)
- Sie beteiligen sich an einer Firma um ihr Eigentum zu vermehren. – (Das dient der persönlichen Bereicherung und nicht der Allgemeinheit. Ihre Eigentumserhöhung ist verfassungswidrig und ihre Anteile an der Firma können „vergesellschaftet“ werden).

Genau diese Sachen schaden der Allgemeinheit nicht.

Falls sie wissen wollen warum, hoeren sie auf Marx zu lesen und lesen stattdessen Adam Smith.

So als Tip, wenn das Geld nicht verliehen wird, dann fehlt wahrscheinlich jemanden, der es noetig hat genau dieses Geld oder er muss es sich zu einem hoeheren Zinssatz leihen.
Wenn damit nicht eine Eigentumswohnung gekauft wird, hat der der sie gebaut hat keine Motivation weitere Wohnungen zu bauen, da er ja bereits diese nicht los wird, mit der Konsequenz, dass es zu wenig Wohnungen gibt und die Mieten steigen.
Wenn damit nicht einer Firma zusaetzliches Kapital zur Verfuegung gestellt wird, kann diese keine weiteren Leute einstellen, somit bleiben mehr arbeitslos und fuer die Kunden bleiben insgesamt weniger Produkte.


Desweiteren bleibt ihnen, falls ihrer Ansicht nach der Markt Deutschland zugrunderichten wird, immer noch die Moeglichkeit andere Laender bei der Umsetzung dieser Ideen durch ihre Einwanderung zu unterstuetzen. Wenn diese Laender dann Erfolg haben, wird ihr leuchtendes Beispiel sicher auch das deutsche Volk und sogar das Bundesverfaasungsgericht ueberzeugen.

Laender, die ihre Ideale versuchen zu verwirklichen sind meines Wissens Kuba und Nordkorea. Alle anderen(Russland, China, Osteuropa, Vietnam) sind meines Wissens vom einzig richtigen Pfad bereits aus unverstaendlichen Gruenden abgewichen, wobei Venezuela und Bolivien hoffnungsvolle Entwicklungen aufzeigen.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Barbara Wanger hat folgendes geschrieben::
Unser Dozent hat immer gesagt: Ich kann ja auch nicht für eine Katze Hundesteuer erheben, nur weil sie auch Fell hat und auf vier Pfoten läuft! Winken

wobei nichts dagegen spricht, in die Hundesteuersatzung hineinzufingieren: "Eine Katze gilt als Hund." Winken
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baba wolf
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 21:33    Titel: mayliches Antworten mit Zitat

Hmmm

Nicht immer muss das , was die Rechtshoheit hat ,unbedingt

geschichtliche Dauer haben.(33-45)

http://de.wikipedia.org/wiki/Querulanz

Ich würde den Begriff Querulant dezidiert benutzen.

Gruss Baba
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