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Verfasst am: 15.09.06, 19:15 Titel: Fitnessstudio: Ärger mit dem Ordnungsamt
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Fitnessstudio eröffnet und eigentlich schon bevor es richtig eröffnet hatte, bereits gewisse "Reibereien" mit dem Ordnungsamt.
Beim ersten Besuch befanden wir uns noch im Bau, und bekamen bereits den ersten Besuch. Die Beamtin bemängelte zunächst die Mitarbeiter Toilette: hier forderte sie, das zwischen Klo und Handwaschbecken eine Abtrennung mit Türe zu setzen sei. Diesem Wunsch haben wir auch entsprochen und eine Trennwand mit Türe eingesetzt, obwohl eigentlich Unsinn, da das Klo gut 3m vom Waschbecken entfernt ist. Bei einen erneuten Besuch (heute) bemängelte sie nun, das das Handwaschbecken ausserdem Warmwasser brauche (also nicht nur kalt). Das sei so Vorschrift. In meinen Augen kann das eigentlich nicht sein, da wir an der Theke extra 2 Spülbecken haben, eins für Geschirr, das andere zum Händewaschen, beide mit Warmwasser versorgt. MUSS dann auch der Toilette der Mitarbeiter auch noch Warmwasser vorhanden sein??? Mir kommt das langsam so vor wie eine gewisse Willkür der Dame.
Desweiteren hing sie sich extrem daran auf, das SIE den Ausschank noch nicht genehmigt habe - obwohl bei Ihrem ersten Besuch der Eröffnungstermin bekannt war, außerdem war das Gewerbe bereits 1 Monat DAVOR angemeldet - die Logik gebietet eigentlich, das kein Studio ohne Thekenbetrieb und folglich Ausschank eröffnet. Angemeldet war das alles ja bereits.
Ein weiterer Punkt: im Kühlschrank entdeckte sie eine geschlossene, frische Packung Grillfleisch. Dieses hatte ich mir privat eingekauft und beschlossen nach Betriebsschluss auf unserem Aussengelände zu grillen. Das sei ebenfalls nicht gestattet wurde mir gesagt, da es BETRIEBSGELÄNDE sei. Ist es wirklich so, das mann mir als Besitzer vorschreiben kann, was ich auf meinem Gelände nach Betriebsschluss mache, sofern davon absolut keine Belästigungen ausgehen?
Ein weiterer Punkt: direkt vor dem Studio haben wir eine große Freifläche (gehört zum Betrieb), dort haben wir einige Tische, und große Sonnenschirme aufgestellt, damit sich die Kunden dort ebenfalls hinsetzen können, falls sie an der Theke selbst nicht sitzen wollen. Die Frau vom Ordnungsamt wollte auch das verbieten, da dies eine AUSSENBEWIRTSCHAFTUNG sei. Dies stimmt aber so nicht, da die Kunden zwar Getränke mit raus nehmen können, dort aber keine Bedienung erfolgt. Wie ist hier die Rechtslage?
erster tipp und wahrscheinlich wertvollster, weil günstigster (*g):
stell dich gütlich mit der dame. sie ist der chef was sie sagt, ist gesetz und die kann dir enorme unannehmlichkeiten bereiten, wenn du dich quer stellst.
das mit der trennwand zum handwaschbecken im personalraum ist mir unbekannt. ich kenne zumindest einige, wo da keine türe zwischen ist, aber das könnte auch unter bestandsschutz gefallen sein und bei dir ne erstabnahme sein?!
dass du warmwasser haben musst, ist aber ok, alleine schon wegen der keime, die du mit kaltwasser nicht so gut abbekommst und du schenkst da nun mal getränke aus. kleinen boiler oder durchlauferhitzer kaufen und das ding is erledigt. blöd, aber muss sein.
im kühlschrank müßtest du auch private dinge unterbringen dürfen und wieso du aufm hinterhof nicht grillen darfst?! kein plan. aber müssen auch nicht alle vorschriften logisch sein. stell dich halt gut mit ihr, dann kommt sie nur 1-2 mal im jahr und du kannst grillen, weil die gefahr erwischt zu werden, geringer ist.
wenn die tische draußen stehen würde ich das auch als außenbewirtschaftung ansehen, unabhängig davon, ob man sich getränke drinnen holen muss. anders wärs, wenn man keine mit raus nehmen dürfte, dann sinds vielleicht nur sitzgelegenheiten.
naja, und meine erfahrung ist, dass die vom ordnungsamt eher behilflich als behindernd sind. sei lieber froh, dass es die gibt, ansonsten möchte ich in so manchem restaurant nicht mehr essen gehen
Hallo Bodyplanet,
das Problem ist vermutlich, dass du in deinem Fitnessstudio Milch verarbeitest.
Milch ist ein Lebensmittel und folglich müsstest du auch die Vorschriften einhalten, die für einen Lebensmittelbetrieb gelten.
Dazu zählt auch, dass LM so verpackt sein müssen, dass sie sich gegenseitig nicht nachteilig beeinflussen können. Offene Milch neben offenem Fleisch geht da beispielsweise nicht.
Die Räumlichkeiten sollten auch nicht für betriebsfremde Zwecke genutzt werden. Privat grillen ist imho ein Betriebsfremder Zweck. Und für Studiomitglieder Grillen ist gewerbliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln und unterliegt somit auch dem Lebensmittelrecht.
Was in den Betriebsräumen angetroffen wird, wird dem Betrieb zugeordnet.
Sonst könnte ja jeder Kühlhausbesitzer einfach sagen, dass er das Gammelfleisch abends Privat grillen will.
Lies dir mal die EU-VO 852 durch
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_139/l_13920040430de00010054.pdf
Dort steht auch irgendwo, dass die Toilette nicht direkt im Anschluss an dieBetriebsräume sein darf (also mindstens 2 Türen zwischen Betriebsraum und Schüssel). Ich denke , dass die Beanstandung der Dame sich nicht direkt auf die Trennung zwischen Handwaschbecken und Toilette bezieht..
Ein spezielles Handwaschbecken ist Pflicht.
Normalerweise müssten die Mitarbeiter die mit Lebensmitteln (Milch) hantieren auch eine Belehrung gemäss Infektionsschutzgesetz (hiess früher Gesundheitspass) haben!
Ansonsten kann ich Ivanhoe190 nur beipflichten. Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten: Stell dich gut mit diesen Leuten und betrachte sie als Partner!
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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