Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.09.06, 18:42 Titel: Getränkeverkauf auf Demo/Mahnwache
Hallo,
stellen wir uns einmal vor, in einem Ort ist eine Demo angekündigt.
Was muss eine Privatperson machen, um dort Getränke verkaufen zu dürfen (entweder an einem Stand oder als 'fliegender Händler')?
Für den Stand als solches braucht man vermutlich eine Sondernutzungsgenehmigung nach Straßen- und Wegegesetz, um den Stand auf öffentlichem Grund aufbauen zu können. Dann wäre vermutlich (bei Bierausschank) eine Gestattung nach (ich glaube § 12 GastG) erforderlich.
Als fliegender Händler käme man in den Bereich des Reisegewerbes (ich glaube § 55 GewO).
Da müsste schon ein bischen mehr Butter bei die Fische, das ist so zu ungenau.
bei eier mahnwache in der nähe von münchen möchten in diesem fiktiven fall zwei privatperonen bier, apfelschorle und wasser in dosen und plastikflaschen ausschenken.
Es geht um eine einmalige ca. 2 std. dauernde veranstaltung. die beiden personen gehören nicht zu den veranstaltern.
als fliegender händler zu arbeiten würde sich wohl am ehesten anbieten.
Da käme man schnell in den Bereich des Reisegewerbes, für das eine Reisegewerbekarte erforderlich ist. Diese Karte ist gebührenpflichtig, geschätzt ca. 150,- €. Dazu kommen im Antragsverfahren noch Kosten für Führungszeugnis/Gewerbezentraleristerauszug. Das lohnt eigentlich nur, wenn es nicht bei dieser einmaligen Geschichte bleibt.
Bei einem festen Stand fiele das weg. Hier wäre, wie gesagt ggf. eine Sondernutzungserlaubnis wgen Nutzung öffentlicher Flächen sowie eine einmalige Schankerlaunbis nach GastG erforderlich, lässt man jedweden Alkohol weg, nicht. Die Gebühren für diese 2 "Aktionen" dürften niedriger sein, müssen aber nicht.
Ich würde mich bei der/den zuständigen Verwaltung(en) erkundigen, wie hoch die Gebühren wären und ob die erforderlichen Genehmigungen erteilt würden. Je nach Art der Demo und der zu erwartenden Teilnehmer könnte vielleicht auch ein Alkoholverbot vor Ort ausgesprochen werden, bin ich mir jetzt nicht 100%ig sicher.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.