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Fahrzeughalter A hat seit ca. 1 Jahr ein Fahrzeug geleast. Das Fahrzeug war bereits mehrfach in der Werkstatt wegen eines Sachmangels (Quietschen). Die Werkstatt kann anscheinend die Ursache dafür nicht finden.
Hat Fahrzeughalter A die Möglichkeit, den Leasingvertrag zu Wandeln bzw. das ganze rückgängig zu machen, da er mit dem Fahrzeug absolut nicht mehr zufrieden ist.
Oder gibt es andere Möglichkeiten aus dem Leasingvertrag rauszukommen?
Das hat erst mal nichts mit der Art der Finanzierung zu tun. Zuerst muß der Käufer versuchen, seine Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer durchzusetzen. Erst wenn sich hier ergeben sollte, daß der Kaufvertrag gewandelt werden kann, kann auch der Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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