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es gibt bei den Amtsgerichten eine "Gerichtsvollzieherverteilerstelle". Dort schickt man seinen Zwangsvollstreckungsauftrag hin, der zuständige GV wird anhand der Straße des Schuldners ermittelt und in dessen Fach landet der Auftrag dann. Zuständig ist das AG, bei dem die Schuldnerin (Firma) ihren Geschäftssitz hat.
Bei einer Firma würde ich aber zuerst daran denken, die Konten dicht zu machen, ist doch viel wirkungsvoller, als wochenlang darauf zu warten, daß der GV seine Aufträge abarbeitet. Die Kontoverbindung ergibt sich aus dem Briefkopf - wenn man einen hat.... _________________ Karma statt Punkte!
Gute Idee mit dem Konto dichtmachen, Bankdaten sind vorhanden. Aber wie und wo wird denn das veranlaßt? Wußte nicht, das das der Gläubiger veranlassen kann.
Wer anders als der Gläubiger sollte etwas veranlassen? Zwangsvollstreckung funktioniert nur dann, wenn der Gläubiger sich kümmert, er ist (um mal einen geschätzten user zu zitieren) "Herr des Verfahrens".
Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der Konten der Firma stellen. Wird ebenfalls beim zuständigen AG gemacht. Für die richtigen Formulierungen kann man sich aus dem Netz Formulare herunterladen (Link habe ich leider nicht) oder sich vom zuständigen Rechtspfleger helfen lassen.
Wenn man schon weiß, daß die Firma klamm ist oder es noch andere Gläubiger gibt: sicherheitshalber vorläufiges Zahlungsverbot beantragen (damit wird der Bank "verboten", Gelder vom Konto auszuzahlen, Geld erhält der Gläubiger dadurch nicht, es ist nur eine Sicherungsmaßnahme, damit einem keiner "dazwischenpfändet"). Hierbei aber beachten, daß innerhalb von einem Monat nach Zustellung an die Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß an die Bank zugestellt werden muß, sonst verliert das Zahlungsverbot seine Wirkung. Das vorl. ZV wird durch den Gerichtsvollzieher zugestellt - Formulare ebenfalls aus dem Netz oder vom Rechtspfleger. _________________ Karma statt Punkte!
Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der Konten der Firma stellen. Wird ebenfalls beim zuständigen AG gemacht. Für die richtigen Formulierungen kann man sich aus dem Netz Formulare herunterladen (Link habe ich leider nicht) oder sich vom zuständigen Rechtspfleger helfen lassen.
Da misch ich mich doch ganz frech mal ein und ergänze den Link:
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