Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gerichtsvollzieher beauftragen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gerichtsvollzieher beauftragen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
caesars
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 11:37    Titel: Gerichtsvollzieher beauftragen Antworten mit Zitat

Hallo,

nach einem efolglosen Mahnbescheid, usw. soll die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.

Wie wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, bzw. wo findet man den zuständigen?

Der Schuldner ist eine Firma (ltd.). Aus welchem Bezirk muss nun der GV bestellt werden, also Ansässigkeit der Firma oder der Privatanschrift?

Vielen Dank vorab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt bei den Amtsgerichten eine "Gerichtsvollzieherverteilerstelle". Dort schickt man seinen Zwangsvollstreckungsauftrag hin, der zuständige GV wird anhand der Straße des Schuldners ermittelt und in dessen Fach landet der Auftrag dann. Zuständig ist das AG, bei dem die Schuldnerin (Firma) ihren Geschäftssitz hat.

Bei einer Firma würde ich aber zuerst daran denken, die Konten dicht zu machen, ist doch viel wirkungsvoller, als wochenlang darauf zu warten, daß der GV seine Aufträge abarbeitet. Die Kontoverbindung ergibt sich aus dem Briefkopf - wenn man einen hat.... Geschockt
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caesars
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Gute Idee mit dem Konto dichtmachen, Bankdaten sind vorhanden. Aber wie und wo wird denn das veranlaßt? Wußte nicht, das das der Gläubiger veranlassen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wer anders als der Gläubiger sollte etwas veranlassen? Zwangsvollstreckung funktioniert nur dann, wenn der Gläubiger sich kümmert, er ist (um mal einen geschätzten user zu zitieren) "Herr des Verfahrens". Winken

Pfeil Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der Konten der Firma stellen. Wird ebenfalls beim zuständigen AG gemacht. Für die richtigen Formulierungen kann man sich aus dem Netz Formulare herunterladen (Link habe ich leider nicht) oder sich vom zuständigen Rechtspfleger helfen lassen.

Wenn man schon weiß, daß die Firma klamm ist oder es noch andere Gläubiger gibt: sicherheitshalber vorläufiges Zahlungsverbot beantragen (damit wird der Bank "verboten", Gelder vom Konto auszuzahlen, Geld erhält der Gläubiger dadurch nicht, es ist nur eine Sicherungsmaßnahme, damit einem keiner "dazwischenpfändet"). Hierbei aber beachten, daß innerhalb von einem Monat nach Zustellung an die Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß an die Bank zugestellt werden muß, sonst verliert das Zahlungsverbot seine Wirkung. Das vorl. ZV wird durch den Gerichtsvollzieher zugestellt - Formulare ebenfalls aus dem Netz oder vom Rechtspfleger.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der Konten der Firma stellen. Wird ebenfalls beim zuständigen AG gemacht. Für die richtigen Formulierungen kann man sich aus dem Netz Formulare herunterladen (Link habe ich leider nicht) oder sich vom zuständigen Rechtspfleger helfen lassen.


Da misch ich mich doch ganz frech mal ein und ergänze den Link:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pfaendung/index.php
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.