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Verfasst am: 05.09.06, 12:26 Titel: Frage zu AGBs (beim Verbrauchsgüterkauf)
Zwischen Verbraucher P und Unternehmer U wurde ein Vertrag geschlossen, indem eine Klausel über die Abtretung der Rechte enthalten ist. Wäre alles auch wirksam und würde die Inhaltskontrolle überstehen. Jedoch ist im sachverhalt nichts darüber angegeben dass U den P extra auf die Klausel hingewiesen hat und auch nichts über das expliziete Einverständnis des P mit der Klausel. Ist die AGB trotzdem wirksam? Kann davon ausgegangen werden, dass P die Klausel wahr genommen hat und akzeptiert hat, weil anzunehmen ist dass er den Vertrag komplett mit klausel gelesen und dem vertrag zugestimmt hat?
Vielen Dank im Voraus!
Für Literaturhinweise wäre ich ebenfalls sehr dankbar
Kommt auf den SV an! Z.B. bei Supermärkten werden die Kunden nicht einzeln auf die AGB hingewiesen, sondern diese werden durch Aushang bekannt gemacht. Im Einzelfall ist zu ermitteln, ob unter den Umständen die AGB somit als bekanntgegeben gelten oder ob ein solcher Aushang unzulässig ist...
Im SV ist eben nichts näheres angegeben, nur dass zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ein Vertrag geschlossen wurde, der eine AGB beinhaltet, die aber nicht per aushang, extra § o.ä. dargestellt ist, sondern einfach mit im Vertrag aufgeführt ist...
Literatur dazu? In den Büchern in denen ich bisher nachgeschlagen habe, ist immer nur " muss auf die AGB hingewiesen werden etc." zu finden, aber ich denke dass der SV so ausgelegt ist dass die AGB durchkommt!
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