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Verfasst am: 13.09.06, 18:31 Titel: umwandlung eu rente in vorzeitige altersrente
A bezieht seit ca, 16 jahren eu-rente nach altem recht und wird im november 62 jahre.
sie hat jahrelang auf minijobbasis geputzt. nun wollte sie was anderes machen.
als service checkerin möchte sie arbeitem hier benötigt sie einen gewerbeschein.
da sie als eu-rentnerin keinen aus selbstständiger verdienen darf, macht sie sich schlau
und erfährt das sie unter gewissen voraussetzungen vorzeitig altersrente beantragen kann.
35 jahre gearbeitet, bestandschutz und über 60jahre. sie läßt eine probeberechnung machen und erfährt, das sie versicherungstechnisch alle voraussetzungen erfüllt.
reicht alle ainträge ein, vergewissert sich nochmal das alles ok ist, und holt sich am 17.7
einen gewerbeschein, auf grund der tel. versicherung , der rentenversicherung, das
alles ok ist. ich habe der versicherung auch mitgeteilt, das ich mir einen gewerbeschein
besorgt habe.
der neue rentenscheid kommt nicht, sie nochmals bei der rentenversicherung an und
erfährt, das der abteilungsleiter die akte zum arzt gegeben hat.
ich war fix und foxi. ich habe angst, denn schlimmstenfalls sreicht man mir die rente
und erklärt mich mit 62 jahren für voll arbeitsfähig und ich muß ins armenhaus, weil
meine rente um 1/3 gekürzt wird bei herabstufung auf erwerbsminderungsrente.
Locker bleiben und abwarten.
Warum die Akte beim beratungsärztlichen Dienst ist, weiß vermutlich nur der Abteilungsleiter. Alle Anträge sind gestellt, die Ansprüche werden daher auch rückwirkend befriedigt, selbst wenn sich das Verwaltungsverfahren - aus welchen Gründen auch immer - noch hinziehen sollte. Darüber hinaus wird die beisher gezahlte Rente ja auch weiter gezahlt. Selbst wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass eine Erwerbsunfähigkeit nicht mehr besteht, könnte diese Rente schlimmstenfalls - nach Anhörungsverfahren - nur für die Zukunft entzogen werden. Und das kann Ihnen dann auch wurscht sein, weil ja bereits ein Anspruch auf die Altersrente besteht, so lange Sie mit dem Gewerbe die Hinzuverdienstgrenzen nicht übersteigen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Als unter 65jährig darf man imho nur nen Minijob machen und kein Gewerbe ausüben. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
nach der probeberechnung ist ja meine altersrente im ca. 1oo€ niedriger
als meine jetzige rente.
greift da der bestandsschutz??
Ja, nachzulesen in § 88 SGB VI
peterO hat folgendes geschrieben::
Als unter 65jährig darf man imho nur nen Minijob machen und kein Gewerbe ausüben.
Falsch! Wo haben Sie das her? Die Hinzuverdienstregelungen für Altersrenten finden Sie im § 34 SGB VI. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Verfasst am: 14.09.06, 16:37 Titel: Umwandlung EU Rente in vorzeitige Altersrente
Vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist eigentlich beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente ein Hinzuverdienst, sei es aus selbständiger oder abhängiger Arbeit möglich, solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Diese beträgt im Jahr 2006 = 350 €/ Monat, wobei meines Erachtens ein zweimaliges Überschreiten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze im Kalenderjahr durchaus zulässig ist. Beim Selbständigen zählt als Einkommen das bereinigte Steuereinkommen. Sicherlich interessant bei Beginn der Selbständigkeit und Anschaffungen, die den steuerpflichtigen Ertrag dann ggf. mindern!
Vor Beginn einer Tätigkeit sollte man nicht nur Kontakt zur A- und B Stelle der Rentenversicheurng, sondern auch zur Krankenversicherung aufnehmen. Evtl. ändert sich das Versicherungsverhältnis! Auch eine etwaige Betriebsrente darf nicht ungeklärt bleiben! Hier gelten teilweise völlig andere Vorschriften!
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