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Sparbuch verloren

 
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modjo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 15:11    Titel: Sparbuch verloren Antworten mit Zitat

Hallo

ich weiss nich ob ich hier im richtigen forum bin aber vllt kann mir das ja einer beantworten und zwar muss ich wissen ob man sein geld irgendwie wieder bekommen kann wenn man sein sparbuch (sparkasse) verloren hat etc. es ist auf meinen namen angemeldet und das geld ist auch noch drauf das weiss ich!
Könnt ihr mir sagen ob man das irgendwie sperren kann und das geld auf nen anderes sparbuch bringen kann z.B.?

hoffe ihr könnt mir helfen!
mfg
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es sollte die Bank umgehend über den Verlust in Kenntnis gesetzt werden und außerdem ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden, um das Sparbuch für kraftlos erklären zu lassen. Nur so wird etwaigen Dritten der Zugriff auf das Guthaben unmöglich gemacht. Das wird wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es reicht in der Regel eine Verlustmeldung bei der Bank - dafür gibts sogar Formulare, kommt schon häufiger mal vor. Der Kunde bekommt das Geld dann ausgezahlt. Dadurch, dass das Geld auf dem SparKONTO dann weg ist, kann auch kein Unberechtigter ran. Die Bank bewahrt diesen sogenannten Verlustrevers unbeschränkt auf für den Fall, dass jemand mit den verlorenen Sparbuch kommt und einen Nachweis verlangt, wo das Geld geblieben ist.

Gruss Hans-Jürgen
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
... und außerdem ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden, um das Sparbuch für kraftlos erklären zu lassen.
...


Wird heute aber relativ selten gemacht, insbesondere, wenn auf dem Sparbuch kein allzu großes Guthaben vorhanden war.

Allerdings kostet die Sparbuchverlustmeldung bei der Bank idR ne "Kleinigkeit".
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IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
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