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Hausbesitzer ist verstorben, da die Häuser verschuldet sind und auch noch andere Schulden da sind, schlagen die Kinder das Erbe aus.
Hat die Bank, die ja bei den Häusern die Gläubiger sind, die Möglichkeit, die Häuser "normal" zu verkaufen, oder muß die Bank eine Zwangsvertseigerung abwarten?
Da wird wohl zunächst von einem Gläubiger das Insolvenzverfahren gegen den Verstorbenen beantragen.
Alles andere regelt dann der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter.
Soweit Grundschulden eingetragen sind, hat die Bank auf die Grundstücke das
Vorgriffsrecht.
Die Bank kann bei Zwangsversteigerung ein Veto einlegen, wenn der
Versteigerungserlös zu niedrig ausfällt und die Häuser frei veräußern.
Soweit meine geringen Kenntnisse die nicht richtig sein müssen.
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